Hallo, ich hab mal ne Frage. Und zwar zieh ich am 17. April in eine Wohnung. IM Mietvertrag hat mein Vermieter geschrieben, dass, wenn Schäden auftauchen, er bis zu 50 alles selbst übernimmt. Alles darüber muss ich selber zahlen. Heißt das, wenn man Rohrbruch ist bin ich selbst dafür verantwortlich es zu beheben?? Gibt es keine Mindestgrenze? Ich finde das schon sehr wenig.
Wenn Schäden entstehen
So was ist nicht gültig
Solch einen Vertrag unterschreibt man nicht, weil er gegen die guten Sitten verstößt. Erlaubt ist einzig die Formulierung bei sogenannten Bagatell- bzw. Kleinreparaturen, wie es im folgenden Link ein Anwalt erläutert:
http://www.rechtsanwalt-ostfalk.de/mietr/kleinreparatur.html
Ihre Klausel also ist ungültig. Aber bitte bedenken Sie, dass Sie für Schäden an der Mietsache voll haftbar sind. D.h., wenn sie die Türen, den Parkettboden o.ä. zerdeppern, dass Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen.