So was ist nicht gültig
Solch einen Vertrag unterschreibt man nicht, weil er gegen die guten Sitten verstößt. Erlaubt ist einzig die Formulierung bei sogenannten Bagatell- bzw. Kleinreparaturen, wie es im folgenden Link ein Anwalt erläutert:
http://www.rechtsanwalt-ostfalk.de/mietr/kleinreparatur.html
Ihre Klausel also ist ungültig. Aber bitte bedenken Sie, dass Sie für Schäden an der Mietsache voll haftbar sind. D.h., wenn sie die Türen, den Parkettboden o.ä. zerdeppern, dass Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen.