Hallo ihr Lieben,


mein Freund und ich hatten im Dezember eine Wohnung besichtigt in die wir gerne einziehen würden.
Die Wohnung liegt in dem Ort in dem mein Freund aufgewachsen ist und die Vermieter sind somit bekannte meines Freundes.


Wir haben also die Wohnung besichtigt und wir waren uns einig die Wohnungzu nehmen auch die Vermieter wollten uns die Wohnung überlassen und sagten zu uns sie würden hoffen, dass wir die nächsten 10 Jahre dort wohnen.


Soweit so gut.
Nun haben wir vor kurzem den Mietvertrag ausgehändigt bekommen und ich war doch etwas verblüfft als ich las, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt der auf 3 Jahre befristet ist, da die Vermieter danach die Räume für sich selbst benötigen würden.


Mein Freund rief also bei den Vermietern an um nachzuhaken, da wir ja auf unbestimmte Zeit einziehen wollten und nciht bereist nach 3 Jahren wieder ausziehen wollen.


Die Vermieterin versicherte ihm, dass Sie diesen Vertrag mit dem Mietschutzbund zusammen verfasst hätte und ihr diese Klausel eben emfohlen worden wäre, wir aber solange wie wir nur wollten dort wohnen dürften denn nach diesen 3 Jahren würde aus diesem Mietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag werden.


Mich hat das ganze nicht wirklich beruhigt, sodass ich am nächsten Tag mit dem Mietschutzbund telefonierte.
Dort wurde mir erklärt, dass in dem Vertrag eindeutig stehe, dass wir nach 3 Jahren ausziehen müssten und wir uns nicht darauf verlassen sollten was die Vermieter sagen.
Und das ein Mietschutzbund sowas sicher nicht empfohlen hätte.


Daraufhin habe ich meinen Freund ein weiteres mal gebeten bei den Vermietern anzurufen und darum zu bitten einfach einen unbefristeten Vertrag daraus zu machen.


Daraufhin sagte uns dann die Vermieterin wir sollten doch einfach drunter schreiben, dass der Vertrag nach Ablauf der 3 Jahre automatisch zu einem unbefristeten Vertrag wird und es dazu keinen neuen Vertrag benötigt. Und wir sollten uns doch keine Sorgen machen denn Sie gingen ja schon davon aus das wir die nächjsten 10-20 Jahre dort wohnen würden.


So nun zu meiner Frage:


Ich habe nun dazu geschrieben das der Vertrag nach ablauf der 3 Jahre automatisch zu einem unbefristeten Mietvertrag wird. Ist das denn überhaupt gültig?


Kann ich mich denn somit drauf verlassen, dass wir nach 3 Jahren nicht vor die Tür gesetzt werden?


Kann es denn sein, dass die gute Vermieterin den Vertrag erstmal auf 3 Jahre befristet hat um uns sicher 3 Jahre an die Wohnung zu binden, das wir ja in dieser Zeit nicht kündigen können?


Wir erwarten im September Nachwuchs von daher möchten wir so schnell nicht wieder aus der Wohnung raus, sie liegt sehr ländlich und ist wirklich gut für Kinder geeignet außerdem bietet sie genug Platz.


Wir werden in diese >Wohnung sehr, sehr viel Geld für Renovierungsarbeiten stecken und möchten unserem Krümelchen ein wunderschönes Zuhause einrichten aber nicht nur für 3 Jahre :-(

Hallo
Den gesamten Abschnitt im Mietvertrag streichen, und ersetzen, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist handelt. Ist doch ganz einfach.
Zur Not im Schreibwarengeschäft einen Mietvertragsvordruck kaufen, und sich den passenden Abschnitt heraussuchen. Dann habt ihr es genau formuliert.
Nach Aussage des Vermieters ist es ja das was er euch schon mündlich mitgeteilt hat.
Nur, an das mündliche kann sich später keiner erinneren. Deshalb alles

Unsere Vermieter...
wollen aber den zunächst befristeten Teil nicht streichen, sie möchten dass das drinne bleibt und er sich eben erst danach zu einem unbefristeten Vertrag ändert.


Das ist ja das ganze Problem und ich versteh auch nicht wirklich warum denn unbedingt der Teil dass der Vertrag erstmal auf 3 Jahre befristet ist drin bleiben muss wenn wir doch sowieso so lange wir wollen drin bleiben dürfen.


Ich habe ja die Vermutung, dass es darum geht uns 3 Jahre lang auf jedenfall zu binden da man in dieser Zeit ja auch nicht kündigen kann..

    selima_12924861

    Hallo
    so was nennt man Kündigungsverzicht. Die Zeit muss handschriftlich in den Vertrag geschrieben werden. Max möglich sind 36 Monate, und bedeutet, dass ihr für die Zeit in der Wohnung bleiben müsst. Ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, wie Arbeitsplatzwechsel, Tod etc..


    Es ist also kein befristeter Mietvertrag, bei dem ihr nach Ablauf ausziehen müsst, sondern einer mit Bindung, Kündigungsverzicht beidseitig.


    Beispiel: "...es wird vereinbart, dass eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist erstmals nach Ablauf von 36 Monaten für Mieter und Vermieter zulässig ist."


    Kannsz ja mal nach dem Begriff googeln, dann wirst du genug finden.


    Gruss Harry