Du mußt...
ihr schriftlich eine Frist zur Behebung setzen. nachdem der mangel bereits 2 Monate beaknnt ist, sollte ine kurze Frist (5 Arbeitstage ) ausreichend sein. In dem Schreiben teilst du mit, das du
1. die Miete kürzst und
2. den Mangel selber beheben lässt (auf ihre rechnung)
Du mußt den Handwerker natürlich erst einmal bezahlen, aber du hast zumindest warmes Wasser.
LG
Heiner