Du bist definitiv
über deien 400 Euro Job versichert. Siehe hier:
400-Euro-Jobs:
Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht entscheidend. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15% aus eigenen Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Seit dem 1.1.2005 ist die Umlage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz wegen Krankheits- und Kuraufwendungen von bisher 1,2 % auf 0,1 % abgesenkt worden.
LG
Heiner