Ich habe da noch mal bzgl. der Versicherung eine frage;


der Versicherungsmakler hat meinen Vertrag im nachhinhein(nachdem ich ihn unterschrieben habe) Nochmal geändert. Das ist ja Urkundenfälschung.
Da ich ja die Beträge nicht mehr gezahlt habe hat die Versicherung natürlich die Vollstreckung betrieben ich habe Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt (nicht vorher da mir das mit der Fälschung vorher nicht bekannt war). Jetzt geht das ganze ja in streitige Verfahren über...


ich wollte jetzt Anzeige gegen die verscherung/makler veranlassen, ist das ok oder ist es besser wenn ich das Verfahren abwarte?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
Zeig ihn an. Das eine ist ein Zivilverfahren, das andere eine Strafverfahen, das wahrscheinlich gegen Auflagen eingestellt wird.



LG
Heiner

    nanook_12234272

    Danke aber..
    ist der Vertrag dann nicht auch ungültig und die Zivilsache könnte so abgeschlossen werden?


    Dienstag gehe ich zur Polizei, dass lasse ich mir nicht gefallen.