Seit zwei Jahren kämpfe ich um den Mindestunterhalt für mein Kind. Zuerst wurde eine Zwangsvollstreckung mit Pfändung volstreckt. Die ganze Geschichte erzähle ich jetzt nicht. Auf jeden Fall bin ich bei einer Anwältin gelandet, die in einer großen Kanzlei arbeitet. Dann hat die Zwangsvollstreckung jemand anders bearbeitet und die Anwältin für den Kindesunterhaltsklage hat nie gewußt was bei der Zwangsvollstreckung läuft. Dann wurde die Anwältin für den laufenden Kindesunterhalt Schwanger , dann hat es eine andere übernommen, die hat sich mit dem Fall nicht ausgekannt, bis ich dann verlangt habe , dass es Geschäftsleitung der Anwaltskanzlei übernimmt. Für diesen war das ein ziemlich unlukrativer Fall, deswegen hat er mich für 5min. Bestellt und dann wieder weg geschickt und gesagt er macht das schon. Dann kam es vor das Familiengericht, da haben die hälte der Unterlagen vom Vater gefehlt und meine Anwältin meinte ,dass wäre nicht nötig die Gehaltsmitteilungen nochmal anzufordern, da dies das Gericht macht. Die Verhandlung wurde dann verschoben da keine Nachweise von der Gegenseite da waren, obwohl er verlangt hat keinen Kindesunterhalt mehr zu zahlen und den Titel zu ändern. Meine Anwältin hat auch nach mehrmaliger Aufforderung konkret nach den Gehaltsmitteilungen und Einkommen verlangt. Sie meinte das dürfte man nur alle zwei Jahre eine Vermögensnachweis verlangen und da ich Prozesskostenhilfe bekomme, sagte sie ich müsse das extra zahlen.
Bei der Verhandlung hat sie dann garnichts gesagt und die Gegenseite hat ununterbrochen irgendwelche Stories erzählt warum er keinen Mindestunterhalt zahlen kann. Und die Spesenabrechnung auf einem handgeschriebenen Zettel vorgelegt.Ohne Nachweis für was die Spesen gebraucht.
Fahrtkosten aufgezählt ohne einen Einkommenssteuerbescheid gemacht zu haben und hat dies in Abzug gestellt. Auf jeden Fall kam es dann zum Vergleich, dagegen hat die Gegenseite Einspruch eingelegt. DAnn zum Oberlandesgericht, da hat meine Anwältin auch wieder nichts gesagt und meinte es ist nicht nötig sich auf Nebenschauplätze zu bewegen. Der Vergleich fiel so noch schlechter aus. Sie meinte es kommt noch schlechter , wenn ich Wiederrufe und hat mich dann richtig psychoterror gemacht , wenn ich den Vergleich nicht annehme und lauter Sachen aufgezählt zugunsten der Gegenseite. Am Schluß hat sie mir noch die Kosten für die Verhandlung beim Oberlandesgericht in Rechnung gestellt. Obwohl ich Sie vorher gefragt habe ob mich das was kostet , drauf hat Sie gesagt ich bekomme ja Prozesskostenhilfe und kann meine Fahrtkosten einreichen. Jetzt hat sie mir eine Rechnung geschickt über ihre Fahrtkosten und Anwesenheit bei Gericht. Ist das zulässig. Von Tübingen nach Stuttgart.