Hallo Nicotinchen
grundsätzlich ist die Entziehung elterlicher Sorge möglich; und zwar trifft diese Entscheidung ZWINGEND ein Familiengericht, in aller Regel auf Antrag.
Das heißt, dass das Jugendamt hier zwar erst einmal viel erzählen kann, die letztliche Entscheidung und Beurteilung des Sachverhaltes aber, zum Glück, nicht bei diesem liegt.
Ein Entzug der Elterlichen Sorge ist möglich, wenn >>>das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet (ist) und ... die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage (sind), die Gefahr abzuwenden...<<<
Dann hat, so das Gesetz weiter, das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Die Entziehung der Elterlichen Sorge ist so ziemlich das letzte Mittel, um einer Kindeswohlgefährdung zu begegnen; soll heißen, SOOO einfach wird niemandem das Sorgerecht entzogen.
Die Auffassung des JA ist mir insoweit komplett unverständlich.
Hier wäre zwar - vielleicht, mit argen Bedenken - ein Sorgerechtsentzug bei der Kindesmutter möglich, wobei mir beim besten Willen nicht erklärlich ist, wie das JA diesen Antrag sachgerecht begründen wollte - alleinige psychische Probleme rechtfertigen aus meiner Sicht nicht diesen drastischen Eingriff.
Wie man hier allerdings beim JA auf den Trichter kommt, hier auch dem Kindesvater, gegen den ja wohl offenbar NICHTS vorliegt und vorzubringen wäre (in der Richtung, dass er seinen Vaterpflichten nicht nachkommt), die elterliche Sorge aberkennen zu wollen, kapiere ich gar nicht.
FALLS das JA tatsächlich mit einem derart merkwürdigen Antrag um die Ecke kommt, sollte sich Dein Freund anwaltlichen Beistandes versichert.