Hallo alle zusammen!!!


Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig durchblick geben.


Mein Ehemann hat aus vorheriger Beziehung 2 Söhne im Alter von 8 und 4 Jahren, denen er natürlich Unterhalt Zahlen muss.
Nun haben wir auch 2 Kinder.
Das Gehalt bleibt gleich aber auch unsere Unkosten steigen. Wird denn unser Haushalt überhaupt nicht Berücksichtigt bzw unsere Kinder? Ich stehe irgendwie an letzter Stelle der ganzen Sache damit kann ich ja Leben, aber mein Mann und meine Kinder?!
Wenn jetzt angenommen eine Lohnpfändung kommen würde dürften die ihm doch gar nichts wegnehmen. Also ich richte mich da ein bisschen nach der Düsseldorfer Tabelle. Ich geh zwar nicht Cent genau danach aber so das ich einen Richtwert habe. Es darf erst bei einem Nettolohn von 1640 gepfändet werden bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen "im Haushalt". Und da kommt mein Mann nicht ran. Erst beim Weihnachtsgeld. Wonach richtet sich das alles. Ich steh da voll auf dem Schlauch. Ich will nicht sagen das er/wir nicht bereit sind zu Zahlen, aber für mich stehen im Vordergrund meine 2 Kinder. Ich muss gucken das sie jeden Tag was zu Essen auf dem Tisch stehen haben und Klamotten am Popo haben und ordentlich rum laufen.


Da ich noch in Elternzeit bin. Wie sieht das aus wenn ich wieder Arbeiten gehe, dürfen die an mein Geld dann auch ran?


LG

Die Kinder aus der vorherigen Beziehung ....
und eure Kinder sind in der Rangfolge des Unterhalts gleich gestellt. Wenn dein Mann nicht genug verdient um alle zu befriedigen wird der Unterhalt aller um den gleichen Prozentsatz gekürzt. Gehen wir mal von Unterhalt unter Anrechnung des Kindergeldes aus, so stehen den beiden Kindern aus der ersten Beziehung 497,- (225,- + 272,-) zu. Deinen Kindern stehen 450,- zu. Macht zusammen 947,- Unterhalt für die 4 Kinder. Wenn dein Mann jetzt 1500,- verdient bleiben bei einem Selbstbehalt von 900,- genau 600,- für den Unterhalt. Das reicht nun mal nicht für alle. Es reicht nur für 63,4%. Also bekommt jedes Kind nur 63,4% seines ihm zustehenden Unterhaltes. Heißt für die Kinder aus der ersten Beziehung 142,65 und 172,45 also zusammen 315,10 Für deine Beiden bleiben dann 285,30 übrig.

Danke, aber
wirklich schlauer bin ich dadurch nicht.
Was wäre in einem Falle einer Lohnpfändung oder wenn ich wieder Arbeiten gehe?


Die Unkosten werden selbst mit 900 nicht gedeckt. Also Miete Strom etc.?!

    lahja_12911001

    Gepfändet werden kann nur bis zum Selbstbehalt
    also bis 900,- . Die müssen im bleiben. Für die Kinder aus der ersten Beziehung bist du nicht unterhaltspflichtig.


    Das 900,- nicht die Kosten decken sit klar, aber es ändert nichts daran, dass alle 4 Kinder ein recht auf Unterhalt haben. Die Frage ist nicht was wäre wenn du wieder arbeiten gehst, sondern wann gehst du wieder arbeiten? Ich glaube kaum dass dir eine andere Wahl bleibt. In dem Sinne trägst du dann natürlich indirekt zum Unterhalt der andern Kinder bei.