Halli hallo alle zusammen,


ich möchte euch hier gerne mal eine kleine Geschichte erzählen... Nicht weil ich Langeweile habe sondern weil sich aus der Geschichte Fragen ergeben die ich euch gerne stellen würde und hoffe ihr könntet sie mir vlt beantworten...


Ich habe vor einiger Zeit einen netten Mann kennen gelernt (wie lange einige Zeit ist... erwähne ich mal nicht:D)
Zu der Zeit als ich ihn kennen gelernt habe hatte er nen ziemlich kuriosen Job, nix unrechtmäßiges aber dennoch kurios...
Jedenfalls wohnte er in Hannover, ich in Remscheid ca 350 km zwischen uns...Seid ca 3 Wochen wohnt er nun bei mir und meinem Sohn. Er ist schon auf der suche nach ner neuen Arbeit (was mich auch endlich auch dem Argemist rausholen würde) und eine neue Wohnung suchen wir auch schon... Ein wenig mehr platz für uns...
Nun aber zu dem was ich gerne wissen würde...
Er hat eine 3 jährige Tochter die bei ihrer Mutter in Coburg lebt.
Seid längerem darf er keinen Kontakt mehr zu ihr haben....
Was ist nicht fair finde zumal kein triftiger Grund vorliegt...Ich könnte es ja verstehen wenn er gewältätig wäre, er drogenabhängig, alkoholabhängig oder kriminell wäre aber das ist nun mal alles nicht der fall...
Nun wollte ich mal wissen, man kann ja das Umgangsrecht einklagen oder einfordern wie auch immer...
Allerdings weiß ich nicht genau wie man da vorgeht.
Muss man zuerst zum Jugendamt?
Wenn ja zu welchem müssten wir? Das in Coburg oder würde es genügen wenn wir zu dem Remscheider Jugendamt gingen?
Oder kann/soll man direkt zum Rechtsanwalt gehen und das Gerichtlichlaufen lassen?
Und muss man dann irgendwelche bestimmte richtlinien erfüllen?
Z.B. Arbeit nachweisen können?
Oder könnte er es auch jetzt schon in angriff nehmen wo er noch auf Hartz4 angewiesen ist?
Muss sonst noch irgendwas bestimmtes bedacht werden?


Ich wäre wirklich froh wenn ihr mir hier irgendwie weiter helfen würdet da ich mich da leider nicht so genau mit auskenne...
Ich weiß die Väter können den Umgang einklagen aber wie das von statten geht das weiß ich leider nicht da ich es mit meinem ex alles ganz gut auf die Reihe bekomme...


Vielen Dank jetzt schonmal


Liebe Grüße
Bianca

Hallo
ich würde es erstmal beim Jugendamt versuchen, auch wenn ihr euch nicht allzu viel davon erhoffen solltet, das ist zumindest meine Erfahrung mit dem Jugendamt.


Um euch einmal grob zu informieren, was genau ihr tun könnt, könnt ihr auch zu dem Jugendamt bei euch vor Ort gehen. Meistens geben die einem Auskunft.
Wenn ihr aber direkt etwas erreichen wollt, zum Beispiel, dass das Jugendamt mit der Kindsmutter spricht oder ihr einen gemeinsamen Termin wollt, müsst ihr euch an das für das Kind zuständige Jugendamt wenden. Was dann in eurem Fall das Jugendamt Coburg wäre.


Auch wenn nicht gesagt ist, dass das ein Besuch beim Jugendamt hilfreich ist, würde ich trotzdem zu erst dort hin gehen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann wird das jugendamt dort ebenfalls vorsprechen und wenn ihr vorab dort schon einmal wart um euren Fall vorzutragen und die Kindsmutter nicht kooperativ war, wird deren Urteil für euch sicher besser ausfallen.
Wenn sich dann in absehbarer Zeit nichts tut, würde ich zu einem Anwalt gehen. Bei uns war es so, dass dieser erst einmal die Kindsmutter angeschrieben hat und als sich der Zustand nicht verbessert hat, wurde ein Gerichtstermin angesetzt, zu dem dann die Kindsmutter und mein Freund eingeladen wurden. Es ist so, dass man dafür nicht grundsätzlich einen Anwalt braucht, da man sich dort auch noch selbst verteidigen bzw. für sich selbst sprechen kann. Da so eine Gerichtsverhandlung auch emotional geladen sein kann, würde ich dennoch zu einem Anwalt raten. Ihr solltet euch aber darauf einstellen, dass dieser Schritt nicht ganz billig sein wird.


Wie genau die Gerichtsverhandlung abläuft, kann ich dir nicht sagen, da solche Dinge unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, durfte ich nicht mit rein und dann in eurem Fall auch nicht. Aber ich denke, dass das wohl für alle beteiligten besser sein wird.


Wichtig wird noch sein, wie lange schon kein Kontakt besteht, wie der Kontakt vor dem Abbruch war und wer dafür verantwortlich ist, dass kein Kontakt mehr herrscht.


Ich hoffe, ich konnte auch helfen!

    hikari_11862858

    Danke
    danke für deine Antwort...
    Müssen wir egal bei welchem Schritt den wir gehen irgendetwas beachten?
    so weit ich weiß besteht seid ca 6-12 Monaten kein Kontakt mehr genau weiß ich das nicht...Vor dem Abbruch war der kontakt wohl sehr gut aber irgendwie war wohl die ex damals der Meinung das ganze zu unterbinden... Er hätte angeblich ein Alkoholproblem... Das kann ich allerdings nicht bestätigen.... Wäre mir wohl in den letzten 3 Wochen aufgefallen...
    Dass es nicht ganz günstig werden wird wenn das ganze vor Gericht geht dessen sind wir uns bewusst aber... Das ist es wohl dann wert wenn er seine Tochter dann endlich sehen darf oder?

    Änderung!
    Gerade hat sich rausgestellt dass mein Freund gesetz dem Fll dss sich nichts geändert hat er das geteilte Sorgerecht hat....

      topaz_11923428

      Hallo
      Bei allem was ihr macht, solltet ihr immer höflich sein und sachlich, aber das versteht sich von selbst. Bei uns gab es jetzt nichts, dass wir besonders haben.


      Was bedeutet denn "gesetz dem Fall, dass sich nicht geändert hat, hat er das gemeinsame Sorgerecht" ?


      Waren die beiden verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt oder haben sie das gemeinsame Sorgerecht beim Amt beurkundet? Wenn einer der Fälle zutrifft, dann hat er das gemeinsame Sorgerecht noch, denn wenn man es einmal hat, wird es schwer, diesen Zustand einfach zu ändern. Dazu ist ein Gerichtsverfahren notwendig, in dem das Gericht feststellt, dass es für den einen unzumutbar ist.


      Aber ihr solltet beachten, dass das Sorgerecht und das Besuchsrechts zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Es gibt durchaus Väter, die ihr kind trotz gemeinsamen Sorgerecht ewig nicht gesehen haben