Hey leute!!!!
Ich habe da mal so ein paar Fragen...
Also mein Lebensgefährte hat einen Sohn mit seiner Ex-Freundin...Er darf den kleinen(4) nicht sehen,besuchen,geschenke machen und sie informiert ihn nicht über Krankenhausaufenthalte des Kindes!!!!!


Sie äußert sich dazu mit Argumenten du warst in der Schwangerschaft für mich nicht da!!!Dazu muss ich sagen da war er in Haft!!!Und sie meint immer es sein ihr Kind und nicht seins aber wir wissen ja das es sein Sohn ist!!!!Was können wir tuen das er den kleinen auch endlich mal kennenlernt, das Jugendamt ist uns da überhaupt keine Hilfe, da sie bei den Terminen auf dem Jugendamt nie erscheint...Kann er wirklich nur weil er in Haft war keinen Kontakt zu seinem Sohn aufnehmen!???????Er ist doch nun schon 2 jahre straffrei!!!!Der kleine wird doch auch älter und will wissen woher er stammt!!Würde mich über paar Tipps von euch freuen!!!!

Umgangsrecht
Jugendamt kann nur vermitteln wenn die mutter aber nicht will können sie nix machen


es bleibt der weg übers gericht habe es auch so gemacht und um es euch zu erleichtern Umgang steht ihn zu knast hin und her ein Vater hat auch Rechte nicht nur Pflichten


Umgang steht auf jeden fall zu und würde er auch übers gericht bekommen

    dezi_12557523

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    Das Umgangsrecht hat er ja aber sie lässt sich nicht darauf ein!!!!Und gibt den kleinen net raus... :?: :?: :?:

      xylina_12316388

      Umgangrecht
      nunja wieder zum gericht und das vorlegen das er berechtigt ist umgang zu haben und sie das nicht macht dann bekommt sie den ärger hat er ein richtigen gerichtsbeschluss ? oder nur das getexte vom jugentamt ???

        xylina_12316388

        Umgangsrecht
        die sache ist die wenn er einen beschluss hat ist er berechtigt und hat auch eine gerichtliche genehmigung dafür wenn sie den kleinen immernoch nicht rausrückt handelt sie in dem sinne nicht zum wohle des kindes und ich befürchte sogar das dadurch das sorgerecht auch irgentwann für sie in frage steht da sie den gerichtlichen anweisungen nicht folge leistet eine mutter ist gesetzlich verpflichtete mitzuwirken was dem umgang von kind zu vater anbelangt wie schon gesagt der vater hat recht auf umgang und es ist auch seine pflicht fürs kind da zu sein

        dezi_12557523

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        Leider nur vom Jugendamt!!!!Aber man muss doch was machen können?????Ich versteh nicht das sie sich da so quer stellt!!!!!!!!!!!!

          xylina_12316388

          Umgansrecht
          nein wie schon gesat das jugendamt hat da keine macht sie können nur vermitteln si bleibt nunmal alleinesorgeberechtigt und kann selbst entscheiden ob sie das macht oder nicht.


          aber ich versicher dir dein freund soll sich entweder einen anwalt nehmen oder diesen antrag alleine stellen ( beim zuständigen Familliengericht
          das jugendamt spricht den bei der anhörung auch vor
          die anhörung dient zur umgangsvereinbarung und da kann sie nicht kommen mit ( es ist ihr kind und nicht seins ) da hat sie ganz klare umgangsvorschläge zu machen dein freund genauso und dann enscheidet ein richter so das es eben zum wohle des kindes ist da er ihn 2 jahre nicht gesehen hat oder sozusagen noch nie wird er mit sicherheit sich auf begleiteten umgang einstellen müssen wenn die mutter das beantragt oder das jungendamt das den dort vorschlägt ich würde das in dem sinne auch für besser finden da das kind den vater nicht wirklich kennt und es eine neue person
          aber macht euch da keine sorgen stellt diesen Antrag ( am besten mit anwalt ) und dann past das geht am besten zum amt da bekommt ihr für 10 euro eine beratungs kostenübernahme für ein anwalt eurer wahl der wird die mutter anschreiben und den versuchen dieses ausergerichtlich zu klären manschmal hilft das schon weil mutter sieht o o das kommt was drauf zu
          und wenn das nichts hilft wird der anwalt einen antrag stellen das dauert nach dem heutigen beschleunigungsverfahren nur noch 4 wochen dann kommt es zur anhörung bei mir hats 3 wochen gedauert und umgang wird für 2 mal mit begleitung für jeweils 1 std gefordert nanach habe ich ihn we immer von 10-18 uhr und ab neujahr alle 14 tage übers we

            dezi_12557523

            Nochmal ne Frage!!!!!!!
            Super Dankeschön deine Ratschläge sind echt nett!!!!Das werden wir machen!!!!Der kleine hat ja angst vor ihm weil er ihm fremd ist aber dafür gibts ja die leute die beim besuch dabei sind aber ich finde es eben wichtig für den kleinen das er papa kennenlernt!!!!Bei meinem Sohn ist das das krasse gegenteil da will der Vater nicht mal Kontakt mit meinem Sohn deshalb setzte ich mich so ein für mein Freund!!!!Weil ich merke wie weh ihm das tut ihn nicht sehen zu dürfen!!!Das versteh ich nicht eigentlich freut man sich doch das der Papa der Mama was abnimmt aber die ist eben anders!!!!Aber eine Frage noch wenn er das bei Gericht oder halt der Anwalt schafft und er den kleinen sehen kann wie ist das denn,weil er ist ja auf Montage und net regelmäßig zuhause!????????Meint ihr da gibts vieleicht Probleme dann?????Ich will meinen Freund doch nur Glücklich sehen!!!!!!

              xylina_12316388

              Umgansrecht
              naja begleiteter umgang muß an einen neutralen ort stattfinden also dann warscheinlich in einer einrichtung und ja er müsse dann weil der kleine ja noch so klein ist sich drauf einstellen das er dort 1-2 mal in der woche hin muß währe dann auch nicht so oft also mehr als 5-10 treffen werden da nicht stattfinden da begleiteter umganag nich auf dauer gestellt werden kann da der kleine ja noch so klein ist ist es sher wichtig den umgang für kurze zeit einzurichten aber dafür öfterns da kinder ein sehr langes zeitgefühl haben eine woche kann sehr sehr lang sein

              3 Monate später

              Link für Tipps und Hilfe gegen Umgangsboykotteure!
              Hallo puschelchen0305,


              unter folgenden Link gibt es Tpps und Rat, wie man sich gegen Umgangsboykotteure wehrt!
              Laut 1684 BGB hat dieser Junge Mann jederzeit ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn er in Haft war!
              Wenn seine Ex den Umgang boykottiert, erfüllt das sogar den Straftatbestand der Nötigung und Kindesentziehung!
              Näheres dazu unter dem Link der Kinder-und Jugendrechts-Aktivisten-Gruppe :


              http://www.youtube.com/user/anklagen


              Gruß


              Kathy