:-D
Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Netto..Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen, Fahrkosten, Bücher usw,
Das Kindergeld, gehört deiner Tochter seit sie 18 Jahre alt ist und es ist ihr auszuzahlen..
Wenn du z.B. 1500 verdienst. Dein Ex verdient 2500 bereinigtes Einkommen. Macht zusammen 4000 Euro... ist der Bedarf deiner Tochter 588 Euro.
Sie verdient selber 400 Euro netto. Davon zieht man 90 Euro ab. Das macht 310 Euro.
Dann zieht man das Kindergeld, was deiner Tochter gehört ab... 310+154 sind 464.
588-464 bleiben 124 Euro die dann quasi gequotelt werden...
Sebstbehalt ist auf jeden Fall bei euch Beiden. 1100 Euro... Hat er noch andere Kinder unter 18 werden die vorangig bedient.
Dein Ex wird an eure Tochter so um die 90 Euro zahlen müssen und du an sie so um die 32 Euro.
Du brauchst nicht zum Anwalt zu gehen, da dir das Geld nicht mehr zusteht. Deine Tochter muss sich selbst mit ihrem Papa besprechen.
Wenn du weiterhin das Kindergeld behalten willst, wird es in der o.g. Berechnung natürlich nicht abgezogen. Dann bleiben nicht 124 Euro Bedarf sondern, 124 + 154. Das macht dann 278 das wird dann auch gequotelt, wobei dann dein Ex von seiner Zahlung den hälftigen Betrag vom Kindergeld abziehen kann (77)
Dein Ex dann ca. 180 - 77
und du dann 92 + 77
Ist schwer zu verstehen. Aber du bist deinem Kind auch barunterhaltspflichtig. Und du bekommst kein Geld mehr...
Sprich mit deiner Tochter, das sie dir für das Zimmer etwas zahlt....
Ich hoffe du hast es wenigstens etwas verstanden....