donaji_12116188Sorry, war lange net online,aber...
....ich antworte mal trotzdem noch (hatten leider Probleme mit unserem w-lan)
Also, in Passau ist das so, dass es ein ganz "normales" Jura-Studium mit der ganz normalen juristischen Ausbildung ist. Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist nur ein Zusatzangebot zum Studium und funktioniert so:
Zu Semesterbeginn gibt es für jede Sprache Einstufungstests, da kann jeder mitschreiben, der mag und je nach Ergebnis wird man dann einer Stufe zugeteilt (da sind die Anforderungen net soooo hoch, also mit dem Grundkurs in der jeweiligen Sprache schafft mans meistens gleich in die Hautstufe.)
Die "rechtliche" Fremdsprachenausbildung beginnt dann mit der Hauptstufe I und dauert 2 Semester, dabei geht es um das Rechtssystem des jeweiligen Landes und natürlich auch speziell um die einzelnen Rechtsgebiete. Am ende legt man dann die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung I ab (mündlich/schriftlich).
Dann kann man für 2 weitere Semester die FFA in der Hauptstufe II belegen, dass ist dann nochmal vertieft und entspricht schon etwas dem, was auch in den juristischen Grundkursen gelehrt wird. Ist vom Stoff her auch umfangreicher und für die mündliche Prüfung muss man sich dann auch auf ein Gebiet spezialisieren.
Aber wie gesagt, dass läuft alle neben dem normalen Studium des "deutschen Rechts" und kann stundenzahlenmäßig schon viel werden...gerade bei mehreren Sprachen. Bei uns machen die Meisten halt zumindest die FFP I in einer Sprache (i. d. R. Englisch.
Hoffe das war erstmal halbwegs verständlich ;-).
Passau hat was den NC betrifft übrigens bis jetzt keine Vorgaben gehabt, also es wurden (so war es bei uns und ich hätte nicht gehört, dass es sich geändert hat) ALLE zugelassen. Die machen dass halt so, dass sie in der Zwischenprüfung "aussortieren"...die ist bei uns relativ schwer, so reduziert sich die Studentenzahl dann halt natürlich.
Bei weiteren Fragen: nur zu, bin jetzt wieder öfter hier.
LG
Lucymaus1