Hallo, liebe Mitschreiberinnen,


wer von euch schreibt medizinische Gutachten und wer von euch hat sich schon mal mit der neuen - ab 1. Juli 2004 gültigen - Gebührenordnung der Gerichte befasst, speziell was die Schreibgebühr betrifft?


Jetzt werden 0,75 Euro je 1000 angefangene Anschläge gezahlt, wobei man von einer Anschlagszahl pro Seite von 2700 ausgeht und in Kommentaren dazu im Net immer zu lesen ist, dass die Schreibgebühren gleich geblieben sind mit 2,00 Euro pro Seite, wobei man von 2700 Anschlägen pro Seite ausgeht. Toll: eine Normseite hat 1800 Anschläge und würde dann mit 1,35 Euro bezahlt werden, also Einbuße der ohnehin schon geringen Schreibgebühr.


Hätte gern mal eure Meinung gewusst und wie das so in der Praxis aussieht und wirksam wird mit den Schreibgebühren.


Ich bin der Meinung, dass man bei nebenberuflicher Tätigkeit für den jeweiligen Gutachter schreibt, d. h. mit diesem eine Vereinbarung hat und nicht mit dem Gericht und mit diesem Gutachter den Preis pro Seite aushandelt.


Gruß an alle, die jeden Tag fleißig schreiben


Kerstin

11 Tage später

Nebentätigkeit Schreibarbeiten
Hallo Kerstin,
bin zufällig auf diese Seite gestoßen, da ich einen Nebenjob suche (Schreibarbeiten).
Hauptberuflich bin ich in einer Arztpraxis tätig und schreibe medizinische Gutachten.
Leider kann ich zu den Gebühren (nebenberuflich) noch keine Stellung beziehen, vielleicht kannst Du mir Tipps geben, z.B. wie ich an solche Jobs rankomme, Gebühren etc.

    2 Monate später
    alodia_11939956

    Nebentätigkeit Schreibarbeiten
    Hallo mintzi03,
    sorry, hab jetzt erst mal wieder zufällig auf diese Seit geguckt und tatsächlich zwei Nachrichten gefunden.
    Also zu den medizinischen Gutachten: für jedes medizinische Gutachten - egal ob für die LVA, BfA oder die Gerichte (z. B. in Strafverfahren oder Betreuungsverfahren) werden Schreibgebühren berechnet, egal ob diese neben- oder hauptberuflich geschrieben werden. Die LVA z. B. zahlt 3,15 pro Seite, bei den Gerichten richtet sich das nach der neuen Gebührenordnung - 0,75 Euro pro angefangene 1000 Anschläge", welche Gebühren du dann mit dem jeweiligen Arzt bzw. dem Begutachter für deine Schreibarbeit ausmachst, ist deine Sache (ich bleibe bei meinen 2,00 Euro bei Gerichtsgutachten z. B.) "Rankommen" an solche "Aufträge" ist schwierig, ich arbeite im medizinischen Bereich und schreibe daher nebenberuflich für viele Ärzte, die meine Arbeit kennen, hilft nur perfekt und schnell arbeiten, damit man auch wieder welche erhält.


    Lieben Gruß
    Kerstin

    3 Jahre später

    Schreibgebühren für Gerichtsgutachten
    Ich schreibe seit Jahren Gerichtsgutachten und handhabe die Abrechnung der Schreibgebühren wie folgt:


    Nach dem letzten Wort (einschließlich Literatur)Extras, Wörter zählen, Zeichen mit Leerzeichen


    Hier wird angezeigt, wieviele Zeichen das Gutachten hat und es wird in der Rechnung auf die vollen Tausender aufgerundet.


    Diese Seite kopiere ich per Druck der Tasten Steuerung und Druck, dann rufe ich eine leere Seite im Word auf und füge per Taste Steuerung und V diese Seite ein.
    Nur noch ausdrucken und an die Rechnung hängen.


    Viel Glück - ich weiß, die Bezahlung ist äußerst spärlich, aber besser als nichts.