Hallo.
Seit Juli 2004 gehe ich einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Da ich Anfang diesen Jahres Arbeitslos war, habe ich Überbrückungsgeld beantragt, und dieses auch bewilligt bekommen.
Nun versuche ich schon seit ca. 4 Jahren (auch schon neben meinem alten Job) einen Studienplatz in der Medienbranche zu bekommen. Unmittelbar nachdem das Ü-Geld genehmigt wurde, bekam ich nun "endlich" den begehrten Studienplatz.
Nun meine Frage: Gibt es irgend eine Chance, das Ü-Geld nicht nachträglich aberkannt zu bekommen? Ich habe auf jeden Fall vor, die freiberufliche Tätigkeit auch neben dem Studium weiterhin auszuüben, aber natürlich aus Zeitgründen nicht in Vollzeit.
Im Grunde habe ich dann doch aber keinen Anspruch mehr auf Ü-Geld, oder? Ich meine, das Ü-Geld ist dazu gedacht, langfristig auf eigenen Beinen zu stehen, und nicht für eine zeitliche Überbrückung bis Studiumsbeginn.
Möchte auf dem arbeitsamt keine "schlafenden Hunde" wecken, jedoch habe ich auch keine Lust, in einem Jahr oder so, das gesamte Geld zurück zahlen zu müssen!
Das Studium würde zum WS-2004/2005 losgehen, und das Ü-Geld wurde mir bis einschl. Jan2005 bewilligt.
Kennt sich einer damit gut aus? Wäre für ein paar "Ideen" dankbar.