Hallo Lonley
magst du erzählen, was deinem Freund vorgeworfen wird?
Ich frage, weil man erst dann sagen kann, wie es hier vermutlich weitergeht.
Wenn ich dich richtig verstehe, stehen die 5 Jahre, von denen du hier sprichst, noch gar nicht fest? Es ist eine Vermutung eurerseits, was hier auf ihn zukommen könnte? Unter Berücksichtigung einer vorhergehenden, ursprünglich zur Bewährung ausgesetzten, also noch nicht verbüßten, Freiheitsstrafe? Die sich vermutlich so um die zwei Jahre belaufen dürfte (denn mehr als zwei Jahre sind ja nicht zur Bewährung aussetzbar)?
Also hat er jetzt etwas gemacht, wofür er, nach eurer Einschätzung, noch mal 2,5 bis 3 Jahre bekommen wird?
Handelt es sich hier um eine ähnliche, vergleichbare Tat, wie die erste? Oder was anderes?
Wurde die Bewährung in der ersten Tat denn bereits widerrufen? Gibt es einen entsprechenden Beschluss?
Ein solcher ist ja nicht zwingend. Gerade wenn es vollkommen verschiedene Delikte sind, muss eine erneute Straffälligkeit sich nicht auf die erste Bewährung auswirken. Sofern noch kein Widerruf in der Welt ist, solltet ihr hier erst mal Ruhe bewahren und euch nicht verrückt machen.
Ansonsten
- im Strafvollzug gibt es die Möglichkeit von Vollzugslockerungen; zur Geburt dürfte eine solche, und sei es eine Ausführung, durchaus möglich sein. Wobei man dies vorher klären sollte, und dann vermutlich auf eine KS-Geburt abstellen sollte, weil hier der Termin vorab bestimmt werden kann.
- außerdem, auch das wurde hier schon angesprochen, besteht immer die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Dabei wird auf die Vollstreckung eines Teiles der Freiheitsstrafe verzichtet und diese zur Bewährung ausgesetzt. Das Problem hierbei wird in erster Linie darin bestehen, dass er ja bereits Bewährung (im Hinblick auf die erste Tat) hatte. Eine zweite Bewährung ist dann schwieriger zu erreichen.
- dann gibt es immer noch die Möglichkeiten, den Verurteilten im Vollzug zu besuchen. außerdem kann telefoniert werden und Briefe schreiben kann man auch.
Erst mal sollte er sich geständig zeigen und an der Aufklärung der Tat, sofern noch andere beteiligt sind, mitwirken. Macht sich immer günstig im Strafmaß. Sofern er nicht bis zum Prozess in U-Haft sitzen muss, sondern auf freiem Fuß ist, wäre es günstig, wenn er irgendwelche Baustellen in seinem Leben noch versucht zu klären.
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