• Mein Baby
  • WER HAT DAS ALLEINIGE AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT???

habe eine frage...wäre schön, wenn ihr mir schreiben könntet


1.wie habt ihr es beantragt?eure gründe usw :???:


2.war es einfach?oder ein langer weg? :???:


3.muß der vater damit einverstanden sein...?unterschrift geben oder so? :???:



oh man soviele fragen hätte ich noch...
BITTE BITTE ganz viel beantworten...


der papa meiner kleinen, macht viel ärger :-( :cry: :NON: :evil: und ich will mich absichern!!!!!!!


liebe grüße mali

Hi
Wenn du zum Zeitpunkt der Geburt NICHT mit dem Vater des Kindes verheiratet warst, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Gegen den Willen der allein sorgeberechtigten Mutter kann er es nicht einklagen und wird es auch nicht bekommen.


Teilst du mit dem Vater das Sorgerecht, müßtest du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen.


Ich habe auch das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater hat trotzdem ein Recht auf Umgang.
Mir passen auch einige Sachen nicht und ich muß sie leider hinnehmen.
Das einzigste was er nicht darf, ist das Land ohne dein Einverständnis zu verlassen. Das wäre dann Kindesentführung.

11 Tage später

:NON: Echt super !
Das alleinige ABR kann man wohl beantragen wenn der Vater nenn arsch ist und keinen Bock hat usw. ich gebe aber auch zu bedenken das es das Gegenteil nämlich Väter gibt die sich den arsch für Ihre Kids aufreissen und dehnen durch solche Hinweise das Leben schwer gemacht wird. vor allem triffts die Kinder nur weil die liebe gute Mutter meint das beste zu tun und Ihr ego durchzusetzen. wie gesagt wenn dann tue es für dein Kind nicht für dein ego.

Hi,
also war/seit ihr verheiratet? bei mir war es "automatisch" wir waren damal bei der Vaterschaftsanerkennung und , da wir aber nicht zusammengewohnt hatten und auch nicht verheiratet sind hatte ich automatisch das alleinige sorge- un Aufenthaltsbestimmungsrechts. also frag am besten beim Jugendamt an und informier dich.... ist denk ich das einfachste.


Viel Glück

5 Tage später

Hallo !
Also bei mir war es recht einfach ! Als ich mich von meinem Exmann hab scheiden lassen , habe ich gleich das "alleinige"Sorgerecht mit bei dem Scheidungsverfahren mitbeantragt !
Da mein Ex auch lieber in seiner "ach so heilen Scheinwelt" lebte , hat er dies wohl nicht so mitbekommen oder die Sachlage nicht geschnallt , worum es dabei bei der Scheidung ging - ich weiss es nicht , vielleicht war es für ihn auch so einfacher und er konnte sich wieder auf seine geliebte "faule" Haut legen ..hm :roll: ?! Jedenfalls war dies eine gute Entscheidung gewesen damals und seit dem kann ich alleine bestimmen , wo sich meine Tochter aufhalten kann ! Allerdings ist sie jetzt mittlerweile schon "16" und hat somit Mitspracherecht !


Aber wenn Du das alleinige Sorgerecht hast , kannst Du auch bestimmen , wo`s lang geht !


Ich hoffe nun , ich konnte Dir helfen ?!
LG Nicky

@aufenthaltbestimmungsrecht
also bei mir war es auch sehr einfach, weil mein werdener Ex damls nichts davon gemerkt hat das ich das so haben wollte und ich hatte eine dame vom jugendamt die echt gut unterstüuzt hat