Schnelle Mangelanzeige mit Ankündigung Mietminderung
Hallo,
dass du überhaupt noch Besuch bekommst, wenn die frieren müssen?!
Es verhält sich so:
Der Vermieter muss eine Mindestbeheizung von 20-22 Grad Celsius gewährleisten, wobei der Bundesgerichtshof 20 Grad Celsius als absoluten Mindestwert sieht. Das Ganze von 6 bis 24 Uhr. Raumtemperaturen von 16 bis 18 Grad im Winter können einen Mietabzug von bis zu 30 % rechtfertigen.
Du solltest also den Vermieter anschreiben, den Mangel anzeigen und mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auffordern. Wie auch immer der das macht, vielleicht sogar mit der erhofften Dachisolierung. Gleichfalls solltest Du ankündigen, dass Du ab nächsten Monatsersten die Miete um x % kürzen wirst, und zwar solange, bis der Mangel beseitigt ist. Da Du wahrscheinlich bisher kein Temperatur-Protokoll geführt hast, solltest Du damit anfangen und dieses dem Vermieter zukommen lassen. Am besten, Du notierst die Temperaturen im Beisein eines Zeugen.
Ja, ja, unser Rechtsstaat läßt grüßen,
LG Deichbeisserin