hallo,
ich habe ein kleines problem und hoffe, dass mir hier irgendwer einen tip geben kann!
ich wohne im dachgeschoss, leider ist der dachboden überhaupt nicht isoliert, d.h. im sommer ist es uneträglich heiß in meiner wohnung und im winter heize ich bis zum geht nicht mehr und trotzdem wird es nicht warm und mein besuch sitzt immer mit einer jacke im zimmer!!! die heizungskosten waren natürlich dementsprechend hoch, obwohl ich buchstäblich zum fenster hinaus geheizt habe!
nun meine frage: ich möchte dem vermieter eine dachbodenisolierung vorschlagen, kenne mich da rechtlich natürlich überhaupt nicht aus. ist er verpflichtet den dachboden zu isolieren( der vm lässt das haus nämlich mehr oder weniger verfallen und kümmert sich um nichts!)? muss ich mich selbst darum kümmern???
kennt sich jemand damit aus??????
vielen lieben dank für jeden kleinen tip!
*Dachbodenisolierung* Pflicht des Vermieters?
Der Vermieter
hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume in einem Zustand sind, in denen sie vertragsgemäß genutzt werden können. Das ist ohne Isolierung nicht der Fall, im Gegenteil, bei Kälte und Wärme ist die Wohnung kaum bewohnbar.Hier wäre sogar an eine Mietminderung zu denken.
Da der Vermieter das Haus verfallen lässt, wird er auch kaum ein offenes Ohr für die Sorgen seiner Mieter haben. Ich hoffe, du bist rechtsschutzversichert, dann wende dich an eine/n Anwalt/Anwältin für Mietrecht, um mit ihm (oder ihr)das weiterte Vorgehen zu besprechen
Genereller Tip...
...geh in den Mieterschutzbund! Dort bekommst Du für ca. 63 EURO im Jahr ne gute Beratung, UNterstützung in Verhandlungen mit Deinem Vermieter + Rechtsschutzversicherung in Mietsachen.
Gruss, Tia
Ein vernünftiger Vermieter..
ist immer das beste. Aber genau diese Sache habe ich selber hinter mir und auch durchgeklagt. Die Wohnung war nicht zu nutzen, Im Winter klapperkalt, im Sommer um die 45 Grad, damit sind die Räumlichkeiten nicht vertragsgemäß. In meinem Fall war von der Baufirma die Isolierung schlicht "vergessen" worden.Ich hab auch noch Ersatz für die viel zu hohen Heizkosten im Winter rausgeholt.
Das Problem ist nur, dass man für die Zeit der Baumaßnahmen aus der Wohnung raus muss. Die Ersatzwohnung hat aber in meinem Fall auch die Wohnungsbaugesellschaft beschafft und bezahlt.
Aber inzwischen habe ich mich für eine Berliner Altbauwohnung entschlossen, solide, Stein auf Stein, und dass ich mich hier wohler fühle, ist keine Frage...
Schnelle Mangelanzeige mit Ankündigung Mietminderung
Hallo,
dass du überhaupt noch Besuch bekommst, wenn die frieren müssen?!
Es verhält sich so:
Der Vermieter muss eine Mindestbeheizung von 20-22 Grad Celsius gewährleisten, wobei der Bundesgerichtshof 20 Grad Celsius als absoluten Mindestwert sieht. Das Ganze von 6 bis 24 Uhr. Raumtemperaturen von 16 bis 18 Grad im Winter können einen Mietabzug von bis zu 30 % rechtfertigen.
Du solltest also den Vermieter anschreiben, den Mangel anzeigen und mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auffordern. Wie auch immer der das macht, vielleicht sogar mit der erhofften Dachisolierung. Gleichfalls solltest Du ankündigen, dass Du ab nächsten Monatsersten die Miete um x % kürzen wirst, und zwar solange, bis der Mangel beseitigt ist. Da Du wahrscheinlich bisher kein Temperatur-Protokoll geführt hast, solltest Du damit anfangen und dieses dem Vermieter zukommen lassen. Am besten, Du notierst die Temperaturen im Beisein eines Zeugen.
Ja, ja, unser Rechtsstaat läßt grüßen,
LG Deichbeisserin