Hallooo!
das mit der renovierung ist normalerweise im mietvertrag geregelt.
bei meiner ersten wohnung, habe ich die wohnung frisch gestrichen bekommen. beim auszug musste ich sie natürlich auch so wieder übergeben. also war wände streichen (in weiß-wie es im mietvertrag stand)angesagt.
bei meiner zweiten wohnung habe ich die wohnung nur besenrein bekommen. was ich persönlich besser fand, da ich sie mir so streichen konnte wie ich wollte, ohne darüber nach zu denken, dass ich ja beim auszug wieder alles weiß streichen muss. bei meinem auszug habe ich die wohnung besenrein hinterlassen, und das wars dann.
abstand für irgendwelche dinge die der vormieter in der wohnung lassen möchte, musst du nur zahlen, wenn du sie auch haben möchtest. ansonsten muss der vormieter für die entfernung der sachen sorgen.
worauf du auf alle fälle achten solltest, ist wie die miete geregelt ist. von staffelmieten würde ich dir abraten. da wird z.B. jedes jahr die miete erhöht (kann glaub ich auch in anderen abstanden erhöht werden.
ansonsten, würd ich dir auch zu einem kauf eines buches raten. ich hab da z.B. folgendes daheim:
Mietrecht
Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main
Buch Nr. 02564 3
vielleicht kann dir das ja weiterhelfen.
ich würd auch gut drauf achten, dass alle mängel die der vormieter hinterlassen hat, im übergabe-protokoll reingeschrieben werden. und keine hemmungen haben, wenn du später noch mängel findest, sie beim vermieter noch anzugeben. hinterher musst sonst du dafür gerade stehen.
immer gut den mietvertrag durchlesen, und darauf achten, dass alle nebenkosten mitberechnet werden. nicht das du hinterher nachzahlungen hast, für sachen die du gar nicht wusstest.
hört sich jetzt schlimmer an als es ist. einfach alles mit einem wachsamen auge lesen und beobachten und dann müsste es klappen.
lg
carrie