Hach menno
Hab ja schon E$bay geschrieben, die haben folgendes geantwortet:
vielen Dank fuer Ihre Anfrage. Es tut mir leid, dass Sie mit einem
gelieferten Artikel nicht zufrieden sind.
Ich moechte Ihnen gerne weiterhelfen. Eine individuelle Rechtsberatung
ist eBay vom Gesetzgeber untersagt. Diese duerfen nur Rechtsanwaelte,
Rechtsberatungsstellen und Verbraucherschutzzentralen anbieten.
Dennoch moechte ich Ihnen einige allgemeine Hinweise geben:
Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, koennen Sie vom
Verkaeufer moeglicherweise verlangen
- dass dieser die Ware zuruecknimmt und einen Artikel nachliefert, der
der Artikelbeschreibung entspricht
- dass er die Ware zuruecknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet oder
- dass er den Kaufpreis mindert und Ihnen den zuviel gezahlten Betrag
erstattet.
Es steht Ihnen grundsaetzlich frei, auf dem Rechtsweg die Einhaltung der
Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.
Fuer mich ist es nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware der
Artikelbeschreibung entspricht, denn ich kann den Artikel nicht selbst
in Augenschein nehmen und bewerten.
Mein Tipp: Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf, am
besten telefonisch. Schildern Sie genau Ihre Erwartungen, bitten Sie
ihn, moegliche Diskrepanzen zu erklaeren und einen Loesungsvorschlag zu
machen.
Ich denke, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen helfen, eine fuer beide
Partner akzeptable Loesung zu finden.
Das eBay-Team wuenscht Ihnen ein schoenes
Wochenende.
Das Ding ist nur, dass ich gar keine Lust auf sowas habe.
Will ihm ja auch keine probleme machen, aber langsam gehts mir halt auf den Keks!
Werde dann wohl mal mit nem Anwalt sprechen.
Danke auf jeden Fall!