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Arbeitszeugnisse richtig lesen
Sie treten einen neuen Job an und verlassen Ihre alte Firma. Sie feiern Ihren Ausstand und während die Stimmung steigt, lobt Sie Ihr alter Chef unaufhörlich. Er stellt Ihnen vor den Kollegen ein sehr gutes Zeugnis aus. Aber Vorsicht: Für Ihre weitere Karriere ist das schriftliche Arbeitszeugnis entscheidend. Das ist jedoch nicht immer so einfach zu interpretieren, wie eine Lobrede auf der Betriebsfeier.
Sprachcode
Für Arbeitszeugnisse hat sich ein Sprachcode entwickelt. Denn laut Rechtsprechung müssen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen, vom Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein, und sie dürfen die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht unnötig beeinträchtigen. Dies macht eindeutig schlechte Bewertungen unmöglich. Arbeitszeugnisse klingen daher zunächst immer positiv. Personalverantwortliche und Vorgesetzte verstecken Kritik in scheinbar neutralen Formulierungen.
Hat beispielsweise ein Mitarbeiter seine Aufgaben schlecht erfüllt, wird er in seinem Arbeitszeugnis eine neutrale Formulierung wie "er hatte Gelegenheit, seine Aufgaben zu erfüllen" lesen. Kritik bringen Vorgesetzte außerdem zum Ausdruck, wenn Sie zwar Aufgaben auflisten, aber keine Bewertung vornehmen. Dies gilt insbesondere, wenn sie typische Formulierungen wie "zuverlässig", "loyal" oder "belastbar" und Steigerungsformen wie "sehr", "äußerst" oder "stets" weglassen.
Weitere Standardformulierungen und Ihre Bedeutungen:
Formulierung Bedeutung
Sein/Ihr Verhalten gegenüber den Mitarbeitern war stets einwandfrei. Er/Sie hatte Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten.
Er/Sie hat seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigt. Die Arbeitsergebnisse ließen oft auf sich warten.
Er/Sie ist tüchtig und weiß sich positiv darzustellen. Er/Sie ist ein Blender und Wichtigtuer.
Er/Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen. Er/Sie konnte fehlendes Fachwissen immer geschickt überspielen.
Er/Sie verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein. Er/Sie war ein Faulenzer und hat die Arbeit immer geschickt weiterdelegiert.
Für Laien manchmal schwer interpretierbar sind Arbeitszeugnisse vor allem deswegen, weil viele Formulierungen nur im Zusammenhang zu verstehen sind. Den Ausdruck "ordnungsgemäß" kann beispielsweise ein Finanzbuchhalter als Kompliment auffassen, ein Grafiker sollte sich jedoch fragen, ob es ihm nicht an der nötigen Kreativität mangelt.
Eindeutige Gesamtbeurteilung
Es gibt jedoch eine Stelle in jedem Arbeitszeugnis, die immer eindeutig ist: die abschließende Gesamtbeurteilung. Dafür hat sich ein fester Code entwickelt:
Formulierung im Arbeitszeugnis Schulnote
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit Gut
stets zu unserer Zufriedenheit befriedigend
zu unserer Zufriedenheit ausreichend
im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit mangelhaft
hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen ungenügend
Zeugnisaufbau
Prüfen Sie jedoch nicht nur die Bewertungen in Ihrem Arbeitszeugnis, sondern achten Sie auch darauf, dass Ihr Zeugnis alle notwendigen Bestandteile umfasst:
Jedes Zeugnis sollte eine Überschrift haben, aus der die Art des Zeugnisses hervorgeht ("Zwischenzeugnis", "Praktikumszeugnis", "Abschlusszeugnis", etc.). Danach folgt ein Einleitungssatz, in dem Ihr Chef Ihren Namen nennt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses festhält. Anschließend muss er Ihre Position und Ihre Kompetenzen in der Firma kurz beschreiben.
Darauf folgt die Beurteilung. Arbeitsweise und Arbeitsleistung werden bewertet und Erfolge beschrieben. Außerdem beurteilt Ihr Vorgesetzter Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden.
Im letzten Absatz sollte Ihr Vorgesetzter für die geleistete Arbeit danken und Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Wenn Sie es wünschen, kann zum Schluss auch der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden. Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, findet sich hier üblicherweise eine Formulierung wie "Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch". Hat das Unternehmen Sie gekündigt, sollte der Kündigungsgrund nur erwähnt werden, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
Weitere Informationen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis in Ordnung ist, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, das Arbeitsamt, private Bewerbungsberater oder die Gewerkschaft. Im Internet finden Sie weitere Formulierungen und Hilfen unter:
www.arbeitszeugnis-info.de
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So,hoffe damit kannst Du was anfangen :)
Gruß Tina