Ich hatte aufgrund der Trennung meines expartners hoch schwanger HARZ 4 erhalten. Als mein Sohn 4 Monate war habe ich mit der Selbständigkeit bekommen also auch vorläufige EKS abgegeben. In der zwischen Zeit bin ich vorläufig aus dem Anspruch rausgekommen, auch hat endlich der Vater den Kompleten Anspruch ans Arbeitsamt zurückerstattet, all das was ich zu dieser Zeit außer Kaution bekam.
Jetzt soll zur abschließenden EKS erscheinen, das sind vielleicht ein paar 100 über, aber das Amt hat doch bereits alles vom Vater meines Sohnes bereits alles bekommen.
Meine Frage darf das Amt doppelt zurückfordern, denn eigentlich müsste theoretisch das Geld an den Vater gehen oder auch nicht. Ich finde es unverschämt mehr zurück zu verlangen als man bekam. Kennt jemand die Rechtslage? Um Antwort wäre ich sehr dankbar denn ich habe nichts im Internet hierrüber gefunden.