Naja......
der Strom gehört dir ja nicht. Er gehört deinem Arbeitgeber, der in ja bezahlen muß. Im Strafgesetzbuch steht bei Diebstahl auch nicht, der Diebstahl beginnt ab 5,- aufwärts. Es ist einfach geld das du deinem Arbeitgeber entziehst. Es gab dafür auch schon Kündigungen. Ob dein AG mit einer fristlosen Kündigung durchkommt eintscheidet das Arbeitsgericht, aber zu einer fristgerechten Kündigung reicht es meistens.
Mit der gleichen Argumentation kann man ja auch Bleistifte, Büroklammer, Druckerpapier, etc. nach Hause mitnehmen. Es sit und bleibt Diebstahl.
LG
Heiner