agnese_12524073Da...
müßtest du dich bei deiner Versicherung erkundigen, ob du überhaupt unter Angabe der obigen Gründe ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hast. So wie du schreibst, lag es wohl an deiner Falschinterpretation, also liegt keine Täuschung vor seitens des Vertreters. Wenn du der Annahme bist, daß er sich vertan hat hättest du nochmals nachfragen müssen welches denn nun der Endbeitrag ist. Da du das nicht getan hast, hatte er seinerseits keine Verpflichtungen mehr dir gegenüber, da die Sache für ihn klar. Er hat dir beide Beträge genannt, 120% und 100%, und hat somit seine Pflicht erfüllt. Ich will dir ja keine Hoffnung nehmen, aber ich glaube nicht, daß du vom Vertrag einfach so zurücktreten kannst, da du ja dich vertan hast. Der Vertreter kann nichts dafür. Er hat dich nicht getäuscht und dich über alles korrekt informiert. Du kannst höchstens in deinem Vertrag nachschauen, ob da eine Klausel ist, daß du den Vertrag kündigen kannst innerhalb einer gewissen Zeit. Das glaub ich nicht, sorry.
Es ist ja keine Warensendung oder sowas, die du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden kannst. Bei Verträgen geht das nur, bei arglistiger Täuschung oder Vorspielen falscher Tatsachen. Du wusstest über die Beiträge bescheid und wenn du sie verwechselt hast, kann der Vertreter nichts dafür. Sorry, aber ich glaube, du wirst dich wohl damit abfinden müssen.