Ich kann
Dir was die Ansprüche beim Sozi angeht ein bischen was sagen.
Wenn die Ansprüche beim Arbeitsamt durch die Schwangerschaft/ Geburt auslaufen, d.h. dass Du durch häusliche Bindung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, ist das Sozialamt zuständig.
Die Sozialhilfe setzt sich in NRW wie folgt zusammen ( unter der Voraussetzung, dass Du alleinerziehend bist!!!)
Regelsatz Haushaltvorstand: 293
Regelsatz Kind: 147
Zuschlag Alleinerziehend: 161
Miete (angemessen)
Nebenkosten
Heizung
abzüglich Kindergeld, Wohngeld und ggfs. Unterhaltsbeitrag des Vaters
Das Erziehungsgeld ist anrechnungsfrei
Strom muß vom Regelsatz bezahlt werden.
Sollte der Vater keinen Unterhalt bezahlen wird das Jugendamt bis maximal 6 Jahren einspringen, dieser Betrag wird dementsprechend auch als EK gerechnet.
Es gibt Vermögensfreibeträge, ( die weiß ich grad nicht)Alles was drüber ist, muss vorher für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Es wird gegen den Vater des Kindes auf jeden Fall eine Forderung erhoben.
Weiterhin hast Du beim Sozialamt Anspruch auf einmalige Leistungen wie z.B. Erstlingsaustattunge, etc.
Solltest Du mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft leben, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet, dass heißt, das das EK des Vaters oder des Partners mit eingerechnet wird.
Wenn Du SH beziehst, und das Erziehungsgeld nicht ausreicht, die Kredite zu bezahlen, solltest Du frühzeitig mit den Gläubigern in Kontakt treten. Das Sozialamt übernimmt keine dieser Kosten. ( Es sei denn es handelt sich um eine selbstbewohnte Eigentumswohnung = Miete)
Wenn Du Leistungen des AA erhälst, geh zum Sozialamt und lass prüfen ob Du ggfs. bereits jetzt einen Anspruch auf ergänzende Leistungen hast. Oder auf einmalige Beihilfen. Gleichzeitig kannst Du prüfen lassen, ob Du eine GEZ Befreiung erhalten kannst ( gilt auch für die Telekom) Das gleiche gilt für das Wohngeld.
Ansonsten kann ich Dir empfehlen, Dich an ein Arbeitslosenzentrum ( Beratungsstelle für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) zu wenden. Gibt es eigentlich in jeder Stadt und Dich dort noch einmal beraten zu lassen.
Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich ich versuche Dir gerne zu helfen.
Herzlichen Glückwunsch zum Baby
lg.
schlafsuse