Die Frage richtet sich an Gesetzesexpertinnen unter euch, oder an diejenigen, die dieses Problem auch schon erlebt haben.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und sind Miteigentümer (es sind ca. 15 Eigentümer insgesamt). Vor dem Hauseingang gibt es zwei Stufen zu überwinden. Es war früher schon recht anstrengend (Kiwa: 15 kg, Kind: 10 kg, + Einkäufe) den Kiwa hochzuschleppen, manchmal mussten die Einkäufe erstmal rausgenommen werden, damit ich den Kiwa hochnehmen kann :roll: . Ich habe es die ganze Zeit so gemacht, nun muss sich etwas ändern, da es in der ss sehr anstrengend geworden ist und wahrs. ein Risiko für das Baby besteht (nicht umsonst darf man als schwangere keine schweren Sachen heben).
So, soweit mir bekannt ist, wird so ein Steg ca. 200-300 Euro kosten. Für uns viel Geld und ich frage mich, ist es wirklich so, dass wir die Kosten alleine tragen müssen? Ich meine, diese Rampe wird auch für andere Bewohner nützlich sein (es ist noch ein Paar im Haus mit einem Baby, bei Ümzügen ist es auch ganz praktisch, ältere Bewohner gehen oft mit einer Rollertasche einkaufen - ich denke, es wäre nicht nur für uns nützlich).
Es ist aber so, dass wenn es um Kosten geht, will natürlich niemand was machen (die Eigentümergemenschaft), richtig dringend braucht es außer mir auch niemand. Wie sieht es unsere Gesetzgebung (Bayern)? Muss ich die Kosten alleine tragen, oder kann man sie auf alle Eigentümer des Hauses verteilen, was meint ihr?
Wäre echt dankbar für nützliche Tips, kann langsam nicht mehr...
LG, Mila (9ssw)