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Auf Beschluss der Delegiertenkonferenz fordert die Bundestierärztekammer vom Gesetzgeber die Streichung des Ausnahmeparagraphen im Tierschutzgesetz, sprich die Abschaffung von betäubungslosen Schlachtungen in Deutschland. Sie begründet dies mit extremen Schmerzen und Leiden für die Tiere. Wissenschaftliche Studien wurden ausgewertet und dem Gesetzgeber vorgelegt. Es ließe sich mit dem Tierschutz im Grundgesetz und dem hohen gesellschaftlichen Stellenwert ihres Erachtens nach nicht vereinbaren, dass selbst unter idealen Bedingungen erhebliche Schmerzen und Leiden nicht vermieden werden können.
Nach dem Entblutungsschnitt kann demnach extreme Erstickungsangst entstehen, Blut oder Mageninhalt stauen sich in der Luftröhre. Dies erleben die Tiere bei vollem Bewusstsein mit, ebenso wie die Schmerzen durch den Halsschnitt. Mitunter noch Minuten nach dem Halsschnitt versuchen die Tiere wieder auf die Beine zu kommen und zu flüchten, so die Tierärzteschaft. Die Bundestierärztekammer stellt fest, dass diese Zustände in erschreckendem Maße tierschutzwidrig sind.
Religion: Die vorgeschobene Begründung?
Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass schon jetzt die meisten betroffenen Religionsgemeinschaften eine Elektrokurzzeitbetäubung akzeptieren. In Neuseeland, woher ein Großteil des religiös erschlachteten Schaffleisches importiert wird, sei dieses Betäubungsverfahren üblich. Dies sei mit den Religionsvorschriften durchaus vereinbar. So sehen das im Übrigen auch hohe Gelehrte des Islam. Eine vorherige Betäubung des Tieres sei nicht mit einem verendeten Tier gleichzusetzen, also durchaus nach dem Koran erlaubt. Der Koran selbst gibt keine genaue Schlachtmethode vor. Verschiedene islamische Gruppierungen, Imame und Einzelpersonen sehen dies jedoch teilweise anders und berufen sich auf traditionelle Riten. Der einfache Gläubige ist mitunter überfordert und folgt dann oftmals denjenigen, die vor den Gerichten medienwirksame Grundsatzurteile erwirken.
:!!!: Galionsfigur ist der islamische Metzger Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf. Er führt seit vielen Jahren gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Land Hessen und dem Lahn-Dill-Kreis. Altinküpe hatte am 15.01.2002 das sogenannte Schächt-Urteil am Bundesverfassungsgericht erwirkt, welches ihm das betäubungslose Schlachten gestattete. Dieses Urteil war seinerzeit einer der Beweggründe für die Politik, im Mai 2002 den Tierschutz in unsere Verfassung aufzunehmen. Nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz schien es dann auch zuerst unmöglich, Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten zu erlangen. Rüstem Altinküpe verfolgte seine Ziele weiter und erwirkte trotz der Verfassungsänderung weitere Gerichtsurteile zu seinen Gunsten. Zuletzt bestätigte am 23.11.2006 das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 24.11.2004, wonach er einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von 200 Rindern und 500 Schafen jährlich habe. Diese Urteile sind der Grund dafür, dass die Amtsveterinäre derzeit nur wenige Möglichkeiten haben, Anträge zum betäubungslosen Schlachten abzulehnen. Mittlerweile belaufen sich Altinküpes aktuelle Antragszahlen vom Dezember 2007 auf 340 Rinder und 3.400 Schafe.
Die Politik ist am Zuge
Die Bundesregierung vertritt bis dato die Meinung, dass die für die Anträge zur Ausnahmegenehmigung zuständige Behörde die Verfassungsgüter gegeneinander abwägen müsse. Gerichte jedoch verwerfen die ablehnenden Bescheide der Behörden. Diese Konstellation kann nur durch politische Handlung verändert werden. Das Land Hessen hatte bereits im Jahr 2005 eine dahingehende Bundesratsinitiative zur Änderung des Schächtparagraphen eingebracht, welche eine gewisse Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen zur Folge gehabt hätte. Der Bundesrat stimmte dem Antrag am 06.07.2007 mehrheitlich mit 14:2 Stimmen zu. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, den Paragraph 4a des Tierschutzgesetzes entsprechend zu ändern.
Passiert ist daraufhin nichts, im Gegenteil: Der Tagesordnungspunkt Schächten von Tieren wurde am 07.11.2007 nicht wie angesetzt im zuständigen Ausschuss behandelt und soll in der eingebrachten Form auch nicht weiter behandelt werden. Die Bundestierärztekammer erhofft sich von ihrem Vorstoß nun ein politisches Handeln. Nach Meinung der Tierärzte gebiete ein konsequenter Tierschutz, dass eine Tötungsmethode, die als tierschutzwidrig erkannt wurde, durch schonende Alternativen zu ersetzen sei. Bis zu einer halben Million Schafe und eine unbekannte Zahl an Rindern werden jährlich in Deutschland ohne Betäubung geschlachtet. Eine Größenordnung, bei der man von der Politik eine Einmischung erwarten könnte.
:!!!: Filmaufnahmen der gängigen Praxis
Wie es bei einer Schlachtung nach islamischem Ritus zugeht, filmten Aktive mit versteckter Kamera in einem türkischen Schlachthaus in Niedersachsen. Dort erhält man ganzjährig Fleisch von Tieren aus betäubungsloser Schlachtung. Lamm, Schaf, Kalb oder Rind, hier kann man Halal-Fleisch von für Moslems erlaubten Tierarten erwerben. Die Tötung erfolgte bei dem Besuch der Undercoveraktivisten routiniert ohne Betäubung. Eine Ausnahmegenehmigung und somit eine Erlaubnis zur rituellen Tötung liegt für diesen Betrieb jedoch nicht vor. Hier wird vor den offenen Augen der Behörden schwarzgeschlachtet, ohne dass jemand einschreitet