liisa_12939722Der
unterschied ist, dass man mit dem Bike kaum eine allgemeine Betriebsgefahr hat. FlipFlops mögen gehen, HighHeels sind aber genauso schlimm wie beim Autofahren.
Zum Geschwindigkeitvergleich:
1. Du hast angefangen, dass man es gar nicht verbieten könnte, wegen deinem Persönlichkeitsrecht.
2. Auf Autobahnen gilt auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch bekommt man bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit, immer eine Teilschuld, obwohl dies auch nicht in den Gesetzen geregelt ist. Gesetze sind im Grunde nur eine Empfehlung für die Judikative, da Gesetze nie alle Fälle abdecken können, sondern immer sehr allgemein gefasst sind.
Es gibt aber eine Vorschrift, dass du Kleidung tragen musst. Welche ist egal, aber du musst irgendetwas tragen.
Und wenn du meinst, dass das ruhig mal der Anwalt machen kannen, hast du entweder keine Ahnung wie viel ein Anwalt und Schadensersatz kostet oder nur sehr viel Geld.