Hallo liebes Forum :)
Ich besitze ein Haus mit Gesamtfläche 324 m. 120m bestehen aus Wohnfläche, der Rest ist Garten und Parkplatz.
Mein Garten ist in 3 Teile aufgeteilt. Vorne, links und hinter dem Haus befinden sich die Rasenflächen, rechts grenzt das Nachbarhaus an.
Mein Nachbar hat Wegerecht auf meinem Grundstück. Sprich, einmal der Weg von der Straße zu seiner Haustür und einmal der Weg von der Straße zu seinem Garten.
Meine Frage ist nun:
Darf ich meinen Garten komplett einzäunen, wenn ich ihm an den Entsprechenden Stellen Türen in den Zaun mache, sodass er ungehindert den Zaun überqueren kann ?
Vielleicht hat ja hier schonmal jemand Erfahrungen mit Zäunen und dem Wegerecht gemacht und kann mir antworten.
Das Verhältnis mit meinem Nachbarn ist übrigens sehr gut und er hat auch nichts dagegen, dass ich das mache. Ich Frage jetzt nur nach den rechtlichen Aspekten, denn wegen einer kleinen Frage gleich einen Anwalt einzuschalten, kommt mir doch sehr banal vor.
Ich danke schonmal im Vorraus für eventuelle Antworten :)