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Es geht sowieso nicht bekam heute die Antwort, Sogar wenn er aus Deutschland wäre dürfte ich Ihn nicht halten. liest selber
Sehr geehrter Herr Miletic,
zu Ihrer mit Email vom 4.2.2011 gestellten Anfrage möchte ich folgenden anmerken:
Ein Hund der Rasse American Staffordshire kann in Bayern nur mit einer entsprechenden Erlaubnis gehalten werden.
Da es sich beim American Staffordshire um einen sogenannten Kategorie I Hund handelt, kann die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn
der Halter ein berechtigtes Interesse nachweist und zuverlässig ist. (Art. 37 Abs. 2 LStVG).
An das berechtige Interesse werden sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass die Haltung eines solchen Hundes in aller Regel daran scheitern wird.
Falls ein solcher Hund dann bereits in Bayern wäre, müssten wir kostenpflichtige Maßnahmen zur Unterbindung der Haltung und ggf. Wegnahme des Hundes treffen.
Schon aus diesen Gründen rate ich dringend von der Einfuhr dieses Hundes zur Haltung in Bayern ab!
Darüber hinaus kann die Einfuhr selbst auch problematisch werden, dazu kann Ihnen aber am besten der deutsche Zoll weiterhelfen.