Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
"Das Gesetz betrifft insbesondere Hunde der Rassen
* Pitbull-Terrier,
* American Staffordshire-Terrier,
* Staffordshire-Bullterrier,
* Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Der Verbringen von Tieren dieser Rassen nach Deutschland aus dem Ausland ist verboten. Ebenso verboten ist das Verbringen von Hunden gefährlicher Hunderassen, die das jeweilige Landesrecht bestimmt, aus dem Ausland in das jeweilige Land.[3] Es dürfen gefährliche Hunde zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen"
Das sagt Wikipedia darüber, ob das so voll und ganz stimmt (und verständlich ist), dafür übernehme ich keine Haftung. Ich hoffe, es hilft trotzdem weiter.
Liebe Grüße
Leshantra