Gibt Ärger
Mit selbigem Thema habe ich mich vor Kurzem auch befaßt , da ich auch gerne einen Hund hätte.
Ich habe seinerzeit recherchiert und kann folgendes beitragen:
Erhebt der Vermieter sofort beim Entdecken des unerlaubten Tieres Einspruch, muß man das Tier weggeben. Hat der Vermieter oder ein autorisierter Hausmeister das Tier schon längere Zeit (etwa 6 Monate und mehr) gesehen und geduldet, liegt eine stillschweigende Erlaubnis vor.Eine Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, z.B. durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur etc....Soviel zu Deinen Nachbarn.
Auf die Frage, ob die Haltung von Hunden in der Mietwohnung gestattet ist, gibt es keine allgemein gültige Antwort: Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Auf der einigermaßen sicheren Seite ist man nur dann, wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt.
Wenn Du den Vermieter gefragt hast ob Du einen Hund halten darfst und er hat es nicht erlaubt, dann fände ich es außerdem frech wenn Du dennoch einen Hund anschaffst und das gibt nur Ärger.
Was ist Dir Wichtiger?Möchtest Du dort wohnen bleiben und ein friedliches Leben führen oder möchtest Du Dich mit Deinem Vermieter verkrachen ? Ich kann verstehen, süßer Hund, Du möchtest ein Tier dennoch würde ich es nicht machen, habe es auch nicht getan (:
Viele Grüße
equinox68