Ähm naja.......wohngeld evtl.
hallo junia,
also solange du unter 25 bist und kein driftiger Grunf für den Auszug vorliegt (Gewalt, etc.) bekommst du weder die wohnung etc. bezahlt! Es sei denn es ist berufsbedingt, und dann auch NUR wenn der arbeitsweg mehr als eine std. betragen würde, wenn du noch zu hause wohnst. Du würdest also lediglich hartz IV, den grundbedarf von 345 euro kriegen. solange du kein kind hast, etc. oder halt aus ber. gründen ausziehen MUSST, gibts wohl oder über nix. oder du wartest bis du 25 bist, dann müssen die dir ne wohnung bezahlen (1 person-max. 54,5 qm, 2 personen max. 74 qm), weil sie dann nicht mehr von dir verlangen können mit 25 noch zu hause zu wohnen...-
kleiner tip von mir: mach irgendwas, ne schulische ausbildung, und ziehe dann aus, das landratsamt MUSS die kosten für eine whg. bezahlen, da du über 18 bist, da kriegts du dann 412 euro, also am besten wg zimmer.............
also nochmal kurz: Hartz IV, ALGII: mind. 25 jahre für auszug
BaföG: 18 jahre für auszug
hoffe ich konnte dir helfen.
antwort bitte auf: satan-henri@web.de
Mit frdl. grüßen
henri l.