Hallo zusammen,


ich habe eine Frage zum Thema Wohngeld, da es in meiner Familie folgenden Fall gibt:


Sie (20, Hauptschule, keine Ausbildung) hat in ihrem bisherigen Leben höchstens auf 400 Euro-Basis im Betrieb ihrer Eltern gejobbt (wobei sie dabei mehr durch Abwesenheit glänzte).
Mit 17 zog sie von zu Hause aus und mit ihrem damaligen, arbeitenten Freund zusammen. Er bezahlte die Miete und auch ihr Leben. Vor 1 1/2 Jahren kam es zur Trennung.


Da sie keinesfalls wieder nach Hause wollte, beantragte sie Wohngeld und bekam dieses genehmigt.
Inzwischen wurde ihr von den Eltern gekündigt, d.h. sie hat absolut keine Einnahmequelle.


Sie genießt ihr Leben, welches aus Feiern und bis Nachmittags schlafen besteht.
Auf Nachfragen, ob sie sich denn nicht mal einen Ausbildungsplatz suchen möchte, reagiert sie mit Hohn oder Aggression.


Meine Frage: Warum ist der Bezug von Wohngeld nicht an Bedingungen gekoppelt!? Wieso verlangt das Amt keine Bewerbungen und die Aufnahme eines Vollzeit-Jobs? Sonst sind die doch auch immer daran interessiert, jemandem nur so wenig und so kurz wie möglich etwas zahlen zu müssen....


Danke für die Infos!


LG

Sie
lässt sich momentan von den Eltern aushalten.
Hat sie denn überhaupt Anspruch auf Harzt IV, obwohl sie noch nie was in die Staatskasse gebracht hat? Sie hat ja noch nie richtig was gearbeitet und noch nie Arbeitslosengeld bezogen....

Sie muß nix vorlegen weil
Wohngeld für Leute ist die Geld verdienen es deckt ja auch nur einen Teil der Miete.
Man bekommt ja auch kein Wohngeld wenn man Alg 2 bekommt da dort die Miete enthalten ist. Man kann sogar bei Eigenheim Wohngeld bekommen.

Bedeutet das,
dass sie es kein weiteres Mal genehmigt bekommen wird, da sie nun arbeitslos ist?
Soweit ich weiß, wurde ihre Miete komplett übernommen.
Sie hat zwischen 300 und 400 Euro bekommen, was der Miete der Whg entspricht.