erna_12257447Das kommt vor,
"Weißt du ob eine Abtreibung auch nicht funktionieren kann??"
aber nicht sonderlich oft, meine mich zu erinnern, dass in etwa 0.5-1% der Fälle also in jedem 100. bis 200. Fall die Abtreibung misslingt.
"und wenn ja wie man es merkt?"
Kenne ich mich nicht aus, ích vermute mal, die Periode sollte weiterhin ausbleiben und die sonstigen Anzeichen einer Schwangerschaft sollten vorhanden sein.
"Sie haben mich im sinne gezungen von wehe du tust es nicht.
Sondern wenn du es nicht tust mache ich dir das leben zur hölle."
"Und ich weiß zufällig wenn der Typ von dem ich schwanger war,sagt er macht mir das Leben zur Hölle,dann wird er das auch. Er schreckt nichtmal davor zurück seinen Eltern oder seiner Frau mit der Er zwei Kinder hat mit dem Tode zu drohen. "
Ist zwar nur Semantik, aber nein, du wurdest gezwungen, einer Frau glaubwürdig drohen, ihr das Leben zur Hölle zu machen, wenn sie nicht abtreibt, ist schwere Nötigung, strafbar nach 240 Abs. 1 u. 4 StGB mit 6 Monaten bis 5 Jahren Haft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig ... durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung ... nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Leben zur Hölle mache" = empfindliches Übel
"(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
...
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt"
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-zur-abtreibung-genoetigt-1.1763699
"Ende Dezember 2011 soll Sebastian W. seine Partnerin massiv unter Druck gesetzt und sie gedrängt haben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lasen. Sollte sie sich dennoch für das Kind entscheiden, werde er ihr das Leben zur Hölle und sie psychisch fertig machen, soll er ihr gedroht haben. W. setzte Claudia F. eine Frist bis 31. Dezember 2011. Sollte sie bis dahin nicht abgetrieben haben, werde er sich in den Bergen das Leben nehmen. Er werde es aussehen lassen wie einen Unfall, um sicherzustellen, dass seine beiden Kinder und seine Frau auch nach seinem Tod versorgt werden. Daraufhin trieb Claudia F. das Kind im Januar 2012 ab."
"Dass Sebastian W. Claudia F. jedoch zur Abtreibung gedrängt hat, daran hatte das Gericht keinerlei Zweifel. Hierfür verurteilte es W. wegen Nötigung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro."
"Leben zur Hölle machen" + "Selbstmordandrohen" = 18 Monate auf Bewährung
dann ist "Leben zur Hölle machen", wenn man ihm Ruf steht, Leute mit dem Tode zu bedrohen, ebenfalls strafbar.
"Ich denke nur noch an mein Kind und das ich nicht Stack genug für ihm war."
Es ist nicht deine Schuld, du wurdest Opfer einer Straftat, da kann man nicht unbedingt was machen Die Schuld liegt vor allem oder ausschließlich beim Täter.
"Und wenn ich den Vater das nächste mal sehe werde ich ihn tot schlagen. Oder zum mindestens so lange auf ihn einschlagen bis mich jemand runter zieht.ich Werde ihn kastrieren."
Blöderweise würdest du dich damit auch strafbar machen, also lass das lieber.
Wenn du was machen willst, dann such deine nächste Polizeidienststelle, z.b.:
http://www.polizei.bayern.de/
https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizei-in-den-bezirken/
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/
(musst halt "polizeidienststelle"+deine Adresse eingeben, dann sollte das schnell feststelltbar sein)
geh da genau in dieser beschissenen Stimmung in der du bist hin (möglichst morgens oder mittags, abends sind die manchmal beschäftigt), leg denen den oben verlinkten Artikel auf den Tisch, sag das du Anzeige wegen schwerer Nötigung erstatten willst, da dir ähnliches bzw. schlimmeres angetan wurde, und dann kotzt die ganzen Details über den werten Kindsvater und sein Benehmen aus, damit die Polizei das feinsäuberlich im Vernehmungsprotokoll hat, und dann sag, dass du Panik und Wut bei dem Gedanken hast, dass er nochmal in deine Nähe kommt, und nicht weißt, ob du dann im Affekt schreiend wegrennen oder ihm direkt an die Gurgel springen wirst und sie deshalb bitte prüfen sollen, ob sie ihm bei der anstehenden Vernehmung unmitelbar den Kontakt zu dir aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagen.
Mach dir am besten vorher stichpunktartig Notizen, damit du alles wesentliche sagst.
Die wesentlichen Vorteile sind:
- der werte Herr kriegt wenigstens teilweise, was er verdient
- du musst, bis auf Anzeige erstatten und vielleicht Zeugenaussage vor Gericht, dich nicht selber drum kümmern und hast auch keine Kosten
- sollte er dir doch über den Weg laufen und du doch irgendwas von dem gesagten tun (was, um es deutlich zu sagen, NICHT TUN SOLLTEST, HALTE DICH ZURÜCK), wird die Anzeige wegen Nötigung gegen ihn zu deinen Gunsten ausgelegt, insbesondere da er dich ja hätte aufsuchen können, um dich nun zu nötigen, die Anzeige zurückzunehmen