birkir_12165290Ahh, was für ein Fehler,
die ganze Zeit such und such ich über Entlassung und Narkose, dabei ist das entscheidende doch wie immer das Geld aka Haftung. Mist, das hätte mir früher einfallen müssen.
Da also eine Beschreibung der mutmassliche Quelle für das 24 Stunden da behalten, "schuld" ist der Bundesgerichtshof:
http://www.slk-kliniken.de/uploads/media/Haftung\_beim\_Tod\_sedierter\_Patienten\_02.pdf
"dass wegen der Folgewirkungen der
Sedierung noch zum Zeitpunkt seiner
Entfernung aus dem Krankenhaus
bei dem Patienten eine Bewusstseinstrübung
und Einschränkung
der Einsichtsfähigkeit nicht
ausgeschlossen werden konnte und
er deswegen möglicherweise nicht in
der Lage gewesen sei, abgewogene
und eigenverantwortliche Entscheidungen
zu treffen"'2). Selbst ein Mitverschulden
des Patienten vermochten
die Richter am BGH nicht zu erkennen
- schließlich war er entgegen
der Empfehlung des Gastroenterologen
mit seinem Auto zum Krankenhaus
gekommen: allein der Arzt sei
für den Tod des Patienten verantwortlich
zu machen!""
Also wenn der BGH explizit sagt, dass aufgrund der Folgewirkung einer Sedierung (übrigens hier nur eine Lokalanästhsie, wenn ichs richtig überblicke), die Fähigkeit des Patienten eigenverantworltiche Entscheidungen zu treffen so weit als eingeschränkt anzusehen ist, dass der Arzt ALLEIN (!!!!!) an dem nachfolgenden Unfalltod seines Patienten schuld ist und zwar obwohl er ihn zigmal darauf hingewiesen hat, was er nicht machen darf, dann sollte man als Patient dem Arzt zu Liebe diese Vorgabe einhalten (*). Auch wenn man das zugrundeliegende Urteil für Quark hält (wobei anzumerken ist, dass die im BGH sich meistens vorher schlau machen und nur selten Quark entscheiden; man sollte also mit so einer Beurteilung vorsichtig sein).
Und der Arzt MUSS (!!!!) den Patienten im Zweifelsfall sogar aufhalten:
"Nach Ansicht der Bundesrichter hätte
der Arzt deshalb den Patienten in
einem Raum unterbringen müssen,
in dem er unter STÄNDIGER Überwachung
stand und gegebenenfalls
daran erinnert werden konnte, dass
er das Krankenhaus nicht eigenmächtig
verlassen durfte.""
(Jedenfalls verstehe ich, dass so, wenn man ständig überwachen und ans nicht gehen "errinern" muss, den muss man am Gehen auch hindern, wenn das "errinern" nicht fruchtet.)
(* Ok, zu Leuten, die mit Menschen töten Geld verdienen, muss man eigentlich nicht nett sein, aber das hier geschilderte gilt ja auch für medizinische Behandlungen und nicht nur für Abtreibungen.)
Somit bitte das Unterlaufen dieser Regel durch Lügen sein lassen. (Und noch besser, gar nicht eine Abtreibung vornehmen lassen.)