Hallo!
Zunächst mal: ich bin KEIN Profi auf dem Gebiet, habe mich aber auch schon mal damit befasst...
Erstmal um welches H4-Amt geht es, bzw. WER bezieht H4? Die Ex oder Dein Freund?
Wenn Dein Freund Leistungen (H4) bezieht, ist die Sache meines Wissens korrekt, da ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft darstellt.
Ich gehe aber mal eher davon aus, Du meinst die Ex bezieht Sozialhilfe?!
In dem Fall ist nachvollziehbar dass das Amt auf Unterhalt pocht um weniger zahlen zu müssen.
Allerdings gibt es da eben festgelegte Selbstbehalt-Sätze, die unabhängig von den Fixkosten des Mannes, wie Miete etc., gelten.
Daher denke ich nicht, dass es rechtens ist, DEINE finanziellen Verhältnisse zu durchleuchten.
Du hast zwar nichts mit dem Unterhalthalt seiner Kinder zu tun, bist aber in einer eheähnlichen Partnerschaft für seinen Lebensunterhalt verantwortlich, wenn er selbst nicht dafür aufkommen kann.
Die Idee des Amtes ist also klar:
sie wollen prüfen, ob Du genug verdienst um IHN auzuhalten, damit ER Unterhalt zahlen kann :!!!:
Indirekt würde das unterm Strich aber eben doch bedeuten, dass DU am Ende für den Unterhalt seiner Kinder aufkommst...
Das ist mal unabhängig vom geltenden Recht ein absolutes Unding! Geht ja gar nicht :!!!:
Was wäre denn wenn Du Erspartes hättest?
Ich würde da im Notfall in die Trickkiste greifen um das zu umgehen und ihn eben woanders anmelden....