Meine Frage ist irgendwo im gofeminin-Dschungel hängengeblieben. Darum möchte ich sie hiermit noch einmal stellen.
12-jähr. Schülerinnen werden während des Sexualkunde-Unterrichts 'aufgeklärt', indem die Lehrerin sie das Überstülpen eines Kondoms auf einen 10 cm langen und ca. 3 cm dicken Stab aus Holz (mit geforrmter Eichel) üben lässt. War im PC zu sehen!
Dagegen wäre ja nichts einzuwenden. Aber soll damit der Unterricht sein Ende finden? Gehört zum Unterricht nicht auch die Erklärung, wie eine Erektion entsteht, über das gegenseitige Zusammenwirken zwischen
Hypophyse, Klitoris,Vagina und der
Bartholinischen Drüse? Ohne die das Einführen des Penis in die Vagina nicht bzw. oftmals nur unter Schmerzen möglich ist!?
Praxisnahe Unterweisung eines GV vor der Klasse (das die meisten Mädchen brennend gern sehen möchten) ist schlechterdings nicht möglich.Oder vielleicht doch? Es würden sich Prostituierte und ihre Boys finden, die dazu bereit wären - gegen gute Bezahlung natürlich. Wenn nicht, meine Frage: Kann man nicht ggf.unter Zuhilfenahme,des Kamasutra, des weltweit bekannten indischen Lehrbuches der Liebe, den Unterricht praxisnäher gestalten?
Zweite Frage: Erfolgt der Unterricht im Zuge der Koedukation? (Gemeinsame Erziehung oder Unterrichtung von Kindern (bzw. wie in unserem Fall) pubertären Heranwachsenden beiderlei Geschlechts in e i n e r Klasse?
Ich erwarte eine korrekte vollständige Antwort, keine schöngeistigen Umschreibungen von Tatsachen. alhambtra
Sexualkunde-Unterrichtl
Hm...?
Also ich finde das zwar doch noch etwas mehr erklärt werden sollte, zb. das zusammenspiel von mehreren Funktionen die zum "spaß" zusammenarbeiten müssen, aber einerseits wrüde ich es als peinlich empfinen, vor der Klasse über weitere techniken zu reden , das brauch ich dann auchnicht , alles vor der klasse ausbreiten. Und andererseits hat man sexualkunde in der 9.klasse , wo , zumindestens in meiner Klasse eine bandbbreite von 13-17 Jahren war und somit noch keiner 18,der FSK für pornos, und damit dieFrage nicht aufkommt: Alles ab einer errektion von der wagerechten ist bereits ein porno, und drunter geht GV wohl nicht .