china_12830654Hier etwas von www.info4alien.de
"Hallo,
nachdem Mick mich richtigerweise darum gebeten hat, meinen Fall im richtigen Forum zu schildern http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F\_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=..., möchte ich das jetzt versuchen (Achtung: lang).
Mein Mann (Nigerianer) hatte in Deutschland unter falscher Identität Asyl beantragt. Außerdem war er (das wissen wir aber erst seit dieser Woche) offenbar, obwohl das Asylverfahren noch läuft (Ablehnung noch nicht rechtskräftig), vollziehbar ausreisepflichtig. Wir wussten das u.a. deswegen nicht, weil mein Mann keine Duldung sondern eine "Bescheinigung über die Beantragung von Asyl" besass.
Im Dezember letzten Jahres beschlossen wir zu heiraten. Da uns jeder davor gewarnt hat, dies in Deutschland zu versuchen (drohende Abschiebung bei Vorlage der Dokumente für die Eheschließung), haben wir uns auf Anraten von, aus meiner heutigen Sicht völlig falschen, Ratgebern dazu entschieden, dies in Schweden oder Norwegen zu tun. Dafür musste mein Mann dann in Norwegen allerdings nochmal Asyl beantragen.
Mein Mann hat Anfang Februar das Land verlassen und Ende Februar haben wir dann geheiratet.
Danach haben wir versucht, über die Deutsche Botschaft in Oslo sein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen, aber hauptsächlich wegen der Passgeschichte nicht geglückt
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F\_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...
(mein Beitrag vom 27.8. 16:14 h)
Als mir das dann klar war, dass wir uns in einer Sackgasse befanden, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir geraten, meinen Mann nach Hause zu holen und von hier aus die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Er hat mir versichert, dass es in seiner Praxis keinen Fall gegeben hat (wenn das Paar schon verheiratet war), wo der Ehepartner tatsächlich wieder ausreisen mußte.
Mir war klar, dass das schwierig werden würde und dass wir wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen. Ich dachte: Worst case ist, dass mein Mann nochmal nach Nigeria muss. Aber, dass wir dann Chancen auf eine Vorabzustimmung haben.
Aber jetzt (nachdem wir bei der Ausländerbehörde waren) bin ich unsicher. Wider Erwarten waren die Leute dort (ich habe am Schluss mit dem Leiter gesprochen) am Ende sehr umgänglich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch hilfsbereit. Sie haben die im März ausgeschriebene Fahndung zurückgezogen und ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung für den 18. Oktober ausgestellt. Wir müssen seinen Pass nicht abgeben und man hat uns Unterstützung bei einem beschleunigten Visumsverfahren zugesichert. D.h. der Chef der Ausländerbehörde hat sich persönlich angeboten, notfalls bei der Botschaft mal telefonisch nachzufragen, wenn es zu lange dauert.
Ich bin davon überzeugt, dass das für diese Ausländerbehörde (sie ist als sehr streng bekannt) schon ein Riesen-Zugeständnis ist.
Aber ich würde mich erheblich leichter damit tun, auf eine Klage zu verzichten, wenn man uns eine Vorabzustimmung eingeräumt hätte. Im Prinzip ist jetzt schon klar, dass seitens der Ausländerbehörde keine Ablehnungsgründe vorliegen. Das wurde uns versichert.
Aber Vorabzustimmungen bekommt man bei denen nur in Extremfällen (wenn ich z.B. Behindert und auf die Pflege meines Partners angewiesen wäre).
Mein Anwalt (der mir natürlich nicht versprechen kann, dass eine Klage gut für uns ausgeht) ist aber nach wie vor davon überzeugt, dass eine erneute Ausreise nur für die Visumsbeschaffung nicht notwendig sein wird.
Ich bin jetzt im absoluten Zwiespalt, weil ich Angst davor habe, wieder eine falsche Entscheidung zu treffen.
Außerdem wird es ein Höchstmass an Überzeugungsarbeit bedeuten, meinen Mann dazu zu bewegen, ohne Vorabzustimmung nach Nigeria zu reisen und das ganz normale Visumverfahren zu durchlaufen.
Ich würde gerne wissen, wie Ihr in unserem Fall die Chance eines Klageverfahrens seht.
Ich weiß momentan echt nicht ob ich den Empfehlungen unseres Anwalts oder denen der Ausländerbehörde folgen soll Smiley.
Übrigens kennen wir diverse Fälle (u.a. in Berlin), wo Landsmänner meines Mannes mit fast gleicher Geschichte (d.h. Asyl unter falscher Identität, Heirat im europäischen Ausland, Wiedereinreise ohne erforderliches Visum) ihre Aufenthaltsgenehmigung auch ohne Klageverfahren bekommen haben. Hier wurde dann offenbar der 9 Abs. 1 AuslG angewendet. Auf den hatte ich ehrlich gesagt auch gehofft. "
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1095592301