kathie_11868851Fakt
Ich möchte mal ein wenig Klarheit in die Sache bringen. Also:
Wenn ein Ausländer mit einer deutschen Frau verheiratet ist (bzw. Ausländerin mit deutschen Mann), dann hat er/sie einen Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis (vormals unbefristete Aufenthaltserlaubnis), wenn er nachweisen kann, daß er nicht vom Staat lebt.
Bereits nach 2 Jahren Ehe kann man aber nicht mehr ausgewiesen werden, solange man feste Arbeit hat, bekommt dann im Falle einer Scheidung allerdings nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die (je nachdem) jährlich oder alle 2 Jahre verlängert werden muß.
Nein, man bekommt nach 5 Jahren nicht automatisch eine Niederlassungserlaubni.