dorota_12235119Kurz zu deinen Fragen
1. Eine standesamtliche Hochzeit sollte vorausgegangen sein, der Imam kriegt sonst Probleme mit dem Gesetz in Deutschland. Da er aber die Pflicht hat vom Islam her, eine Ehe zu schließen, wenn er darum gebeten wird, weil er sonst mit Schuld trägt, falls das Paar Sünden begeht (unehelicher Sex etc.), macht er es meist trotzdem, aber eben ohne Unterschrift (wie bei uns)- wir bekamen etwas Schriftliches aus der Moschee erst, als wir auch beim Standesamt gewesen waren.
2. Zum Thema Ehevertrag. Aus islamischer Sicht ist sowas nicht vorgesehen, und dabei haben wir es auch belassen, obwohl wir beim Standesamt gefragt wurden. Wenn es zwischen Ehepartnern Probleme gibt, entscheidet Allah, aso das islamische Gesetz, man kann mit einem Ehevertrag keine Sünden umgehen. Es ist Sünde, wenn eine Frau alleine reist, bzw. wenn hr Mann das zulässt. Und Kinder müssen die Religion des Vaters, also den Islam annehmen. Bei einer nicht reinen muslimischen Ehe (also die Frau ist Christin) macht der Mann in diesem Fall Sünden, wenn er zulässt, dass seine Frau alleine reist, oder eben die Kinder nicht islamisch erzieht. Und die Kinder "gehören" nicht automatisch dem Mann, das ist vom Alter der Kinder abhängig und unterliegt keiner Pflicht. Solange es sich um Kleinkinder handelt, die eventuell sogar noch gestillt werden, sollen sie bei der Mutter bleiben. Sobald sie (ich bin nicht ganz sicher) 7 oder 8 sind (bei Mädchen glaube ich 10...bin nicht ganz sicher) leben sie nach der Scheidung oftmals beim Mann, weil es für die Frau so leichter ist, wieder zu heiraten. So ist das gedacht- praktiziert wird es meist wie in Deutschland, so kenne ich es aus muslimischen Familien, wo es zur Scheidung kam, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Das kann man eventuell vor der Eheschließung festlegen, dennoch kann sich der Mann immer auf islamisches Recht berufen, falls er defintiv will, dass die Kinder bei ihm leben. Und ein Ehevertrag hat nach islamischem Recht keine Bedeutung, weil ma sich auf Qur'an und Sunnah beruft. Was man vor der islamischen Eheschließung aber beispielsweise als Frau sagen kann, ist, dass man nicht möchte, dass der Mann keine zweite Frau heiraten soll, wenn die Frau das nicht möchte. Es steht zwar dem Mann frei, mehrere Frauen zu heiraten, aber in diesem Fall heiratet er die Frau unter Berücksichtigung, dass sie eine Mehrehe nicht möchte.
Ich hoffe, ich konnte einiges klären :)
lg
Faizah