Hallo Zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin gerade Student, weiss aber nicht so Recht, ob ein Uni-Studium das das Richtige für mich ist. Deswegen habe ich mich mittlerweile bei einer Behörde um eine Art duale Ausbildung beworben und hatte auch schon verschiedene Vorstellungsgespräche.
Mein Problem ist, dass ich am liebsten an einen bestimmten Ort möchte, von dort aber noch keine Zusage habe.
Wenn ich jetzt aber bei etwaigen anderen evtl. Zusagen, alle absage, nur um dorthin zu kommen, wäre das ja viel zu risikoreich.
Aus diesem Grund wäre es eigentlich am besten, wenn ich woanders zusagen würde (falls von dort die Zusage eher kommt und die Entscheidungsfrist rel. kurz ist) und solange abwarte, ob ich aus dem Ort wo ich am liebsten hinmöchte (Freiburg), eine Zu- oder Absage bekomme und das andere dann evtl. rückgängig machen.
Nun ist das eigentlich nicht meine Art und eine Frage der Moral, da ich sowas nicht gerade eine faire Umgangsweise finde, aber muss man nicht auch ab und zu an sich denken? Ich könnte mir vorstellen, dass sowas nicht gerade selten vorkommt oder?
An diesem Ort werde ich dann nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ca. die nächsten 10 Jahre wohnen.
==> Was meint ihr denn dazu?


Mein zweites Problem, wenn ich so handeln sollte, ist das rechtliche. Denn ich habe keine Ahnung, ob ich aus einem vorher unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder herauskomme und v.a. nicht in welcher Frist.
Allerdings glaube ich auch kaum, dass man verklagt wird aufgrund dessen, dass man einen Arbeitsvertrag bei einer Behörde unterschreibt und dann doch nicht einhält, oder? Die haben nämlich zig Bewerber noch zu Verfügung....
==> Kennt hier Jemand die rechtliche Seite oder Internet-Adressen dazu?


Ich würde mich über Antworten freuen...
Viele Grüsse
Neugierig3

Schadensersatzanspruch
Also Schadensersatzanspruch könnte schon geltend gemacht werden (rein rechtlich). Man hat sich für dich entschieden und anderen Bewerbern abgesagt. Das ist auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.
Und die Behörde müßte nun wieder neu suchen. Mitunter ist dieser Fall auch im Arbeitsvertrag aufgeführt. d.h. beide Vertragsparteien vereinbaren, daß eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses unzulässig ist und bei Nichteinhaltung Schadensersatz zu leisten ist usw.
Überlege es dir auch mal umgekehrt. Du unterzeichnest einen Arbeitsvertrag, du kündigst daraufhin deinen Job und dann sagt man dir, ist nicht, wir haben einen besseren Kandidaten gefunden. Also, so einfach ist das alles nicht.


Soweit die Theorie.


In der Praxis kann das im schlimmsten Fall bedeuten, daß du den Job annimmst und während der Probezeit kündigst. Während der Probezeit ist die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten auf 2 Wochen festgelegt und ohne Angabe von Gründen.


Es ist die Frage, ob du vorher das Gespräch suchen solltest. Man wird dich sehr wahrscheinlich ziehen lassen, wenn du klar machst, daß du in der Probezeit kündigen wirst. Laß dir aber schriftlich geben, daß beide Partein den Arbeitsvertrag widerrufen und keine Partei irgendwelche Schadensersatzforderung, gleich ob derzeit bekannt oder nicht, stellen werden.


Es ist auch die Frage, in welchem Kontakt die Behörden untereinander stehen. Es ist zwar nicht erlaubt, daß der Personalleiter von X den Personalleiter von Y entsprechend informiert, aber daran wird sich nicht immer gehalten und du kannst auch nichts beweisen.


Zu weiteren Informationen empfehle ich dir


www.arbeitsrecht.de und
www.jobpilot.de


Die sind da gut sotiert und du kannst dir dort auch guten Rat von einem Fachanwalt holen.


Na, dann wünsche ich dir mal viel Erfolg und daß du nicht zu sehr in die Zwickmühle kommst.


Viele Grüße - Lourdes

    Lourdes

    Hmmm.........
    Hallo Lourdes!
    Hört sich ja nicht sooo ermutigend an, was du da schreibst. Aber danke, dass du mir geantwortet hast! Werde gleich mal auf die Seiten gehen...
    Das Problem ist, dass es 2 Behörden aus Baden-Württemberg sind, dass ich aber schlecht bei der einen 2 Wochen anfangen kann, weil der Einstellungstermin der gleiche ist.
    Naja, mal sehen was draus wird
    Danke jedenfalls für deine Antwort!
    Grüsse Neugierig3

    • Lourdes hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      rashid_12277901

      Na!
      Für diesen Zeitraum gibt es ja dann immer noch den gelben Schein. Nur mal so angemerkt.


      Viel Glück und Grüße - Lourdes