an0N_1269093099zJa, es ist ein Verbrechen, liebes schneggsche2005,
es ist ein Verbrechen, abzutreiben, wenn man kein Kind will. Siehe hierzu Paragraphen 218 und 219 . 219 regelt die Ausnahmesituation, in der ein Abbruch erlaubt wird. Hier ein Auszug:
219 StGB Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konflikt*-lage
"....Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt."
Die deutsche Rechtsordnung sieht ein Kind eben nicht als Besitz der Mutter an. Ob man das richtig findet oder nicht, sei mal dahingestellt und ob es so gehandhabt wird ebenso. Auch wenn der Eindruck stimmtt, frau bekommt den Schein, wenn sie das Kind nicht will - die ex und hopp - Mentalität wollte der Gesetzgeber eben nicht!
Micha