hrng_11964114Es gibt auch Ausnahmefälle
bei denen eine kürzere Anmeldungsfrist ok ist, z. B. eine Frühgeburt... Wie das aber bei "kleinen" Verschiebungen des ET ist, weiß ich nicht, habe dazu einfach nichts gefunden...
Ein Musterschreiben kenne ich leider nicht, aber sollte simpel ausschauen können:
(Anmeldung vor Geburt)
Sehr geehrter Herr ...,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Elternzeit ab dem voraussichtlichen Geburtstermin TT.MM.JJJJ
unseres Kindes wie folgt nehmen möchte.
Von bis
Bitte bestätigen Sie mir Ihre Zustimmung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Anmeldung nach Geburt)
Sehr geehrter Herr ...,
unser Kind wurde am TT.MM.JJJJ geboren. Ich möchte meine Elternzeit von ... bis .. nehmen.
Bitte bestätigen Sie mir Ihre Zustimmung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen