iris_12527557Also folgendes....
Hallo erstmal!
So, ich hab mir hier nicht alles durchgelesen, möchte aber auch eher beim Thema Testament bleiben...
Folgendes: Jeder kann ein Handschriftliches Testament aufsetzen, was dann auch nicht vom Notar beglaubigt werden muss. Allerdings muss derjenige (Erblasser) es eigenhändig schreiben und - wenn ich mich recht erinnere - muss mindestens ein Zeuge bestätigen, dass der Erblasser es eigenhändig unterschrieben hat (ist genauso gültig wie ein notarielles Testament). Da in diesem Fall der Erblasser nicht selbst das Testament schreiben kann, muss es von einem Notar aufgesetzt werden.
Allerdings würde die Tochter in jedem Fall den Pflichtteil erben! Egal was im Testament steht!
Ich weiß ja nun nicht, was der Erblasser zu vererben hat, aber falls es um Grundstück, Konten etc. geht, wäre es das beste, wenn der Mann all sein Hab und Gut zu Lebzeiten auf seine jetzige Ehefrau überschreiben würde. Denn: wer nix hat, kann auch nix vererben! Allerdings gehört hierzu eine Menge Vetrauen! Denn wenn es dann doch zu einer Scheidung kommen sollte, würde der Mann ohne alles da stehen!
Im allgemeinen verhält es sich mit dem Erbe aber so: 50% des Erbes geht an die Ehefrau, 50% geht an die Tochter aus 1. Ehe. Sollte ein Kind aus der 2. Ehe vorhanden sein, bekommen die Kinder je 25%. So ist die gesetzliche Erbfolge. Ich glaube, man kann ein Kind nur enterben, wenn man hieb und stichfest beweisen kann, dass das Kind z.B. nach dem Leben des Vaters trachtet oder so.
Also wie gesagt: Wenn das nötige Vertrauen da sein sollte, wäre es das beste, der 2. Ehefrau alles zu überschreiben. Ihr solltet euch in jedem Fall mal von einem Notar beraten lassen!