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ich arbeite im öD im kinder-und jugendpsychiatrischen dienst und kriege solche fälle tagtäglich mit!
also kinder in pflegefamilien haben immer das recht auf den kontakt zu den leibl. eltern, es sei denn, es schadet ihrer rehabilitation und dazu muss die amtsärztin dem jugendamt ein gutachten ausstellen........das ist der unterschied zu adoption.....
das so vieles in pflegef. schief läuft,liegt auch daran, dass es zu wenige gibt und das jugendamt auf diese zurückgreifen muss,die vorhanden sind.
das jugendamt, mit dem ich zusammenarbeite versucht immer so früh wie möglich zusammenführungen zu organisieren, was aber nicht immer klappt....es gibt immer gründe warum nicht!
ich empfehle immer direkt mich von alleine beim zuständigen kjpd zu melden, denn wenn die amtsärztin bestätigt, dass die kinder keinen psych. knacks durch die situation zu hause haben,kann das jugamt sie auch nicht rausnehmen.....im ggteil, wenn die amtsärztin bestätigt, dass die jetzige situation für sie unerträglich ist und der psyche schadet wird eine rückführung befürwortet!