Schade
finde ich, das es scheinbar für einige leute nicht möglich ist ihre unterschiedlichen standpunkte in einem forum auf einem etwas höheren niveau zu diskutieren.
vor allem weil das thema : inobhutnahme durch jugendämter
ein wichtiges thema ist.
wenn sich innerhalb von 10 jahren die zahl der inobhutnahmen durch die jugendämter derart signifikant erhöhen, ohne dass sich gleichzeitig die zahl der verurteilten kindesmisshandlungen und vernachlässigungen entsprechend erhöhen sollte man schon anfangen nachzufragen. ( für interressierte beide zahlen kann man sich auf den seiten des statistischen bundesamtes selbst besorgen )
selbstverständlich soll ein jugendamt sich um fälle von vernachlässigung und misshandlung kümmern, aber es müsste sich an die bestehenden gesetze und vorschriften halten. dies ist leider nicht immer der fall. wenn ein jugendamts-mitarbeiter sich in einem echten fall von misshandlung/missbrauch/vernachlässigung nicht um vorschriften und gesetze kümmert, und dadurch ein kind gerettet wird, rechtfertigt dies dann, dass man sich generell nicht mehr um die vorschriften und gesetze kümmern muss ??
ich würde mir wünschen, dass der gesetzgeber hier endlich einen verbindlichen standard festlegt, der gleichermassen die rechte der kinder und eltern auf ihre selbstbestimmung, als auch die rechte der jugendämter auf eingriff, wo es nötig ist regelt.
die derzeitige situation ist leider so, dass man im negativen fall ( echter missbrauch/misshandlun/vernachlässigung ) jugendamts-mitarbeiter findet, die sich an die gesetze halten, und deshalb machtlos sind ( die kinder bleiben in der negativen situation )
während man in positiven fällen ( ungerechtfertigte vorwürfe durch ex-partner, nachbarn, verwandte, lehrer usw. ) jugendamts-mitarbeiter findet, welche sich nicht um recht und gesetz scheren, mit vorsatz lügen und recht beugen und brechen ( die kinder werden aus guten familien gerissen und kommen in negative situationen )
beides schadet am ende den kindern....und hier muss und soll gehandelt werden
zu der frage die hier gestellt wurde : wer verdient daran ?
selbstverständlich wird hier geld verdient. die zahlen von "jugendamtsfreund" sind zutreffend. wobei er sich noch am unteren ende der skala befindet...die heime bekommen je nach "therapie-aufwand" der betreuten kinder sogar bis zu 30.000 !!!! pro monat wohlgemerkt !!!!
wenn man hiermit vergleicht, was eine familie mit kindern bekommt (wenn ein familienvater nach 15 jahren arbeit seinen job durch einen konkurs verliert und nach 1 1/2 das alg1 ausgelaufen ist ) stellt sich schon die eine oder andere frage.
ich persönlich habe mit vielen pädagogen zu tun gehabt, die alle der meinung waren : wenn betroffene eltern hilfen ( auch finanzielle ) zu beginn einer schwierigen situation bekommen würden, könnte man sich sehr teure folge-kosten sparen. denn heim-unterbringung eines kindes oder jugendlichen ist für die allgemeinheit eine sehr teure angelegenheit, von den späteren kosten wenn ein kind durch heimaufenthalt total verkorkst ist, kriminell wird oder sich generell nur noch von der gesellschaft " durchfüttern " läßt ganz zu schweigen.
leider verdienen aber die falschen leute an den falschen hilfen.....denn sowohl gutachter als auch rechtsanwälte als auch kinderheimbetreiber verdienen nicht daran, wenn eltern und kindern geholfen wird, sondern sie verdienen nur im "streitfall"...wie hoch diese summen sind übersteigt das vorstellungsvermögen eines normal denkenden menschen....es geht hier um jährliche beträge im dreistelliegen milliarden-bereich......aufzubringen von uns steuerzahlern.
eventuell hat die/der eine oder ander hier bereits eine scheidung hinter sich, und kann sich erinnern, dass die bezahlung seines anwaltes sich am "streitwert" orientiert...ebenso die gerichts-kosten......wenn also jemand eine einvernehmliche scheidung ohne streit durchzieht ( eine solche hatte ich vor ca 15 jahren, sogar mit gemeinsamen anwalt ) sind die kosten sehr gering, und dies liegt weder im interresse des anwaltes noch im interresse der gerichte...denn dann verdienen diese berufsgruppen weniger, gleiches gilt für gutachter und verfahrensbeistände, auch hier gilt : ohne streit kein geld verdient
das fatale daran ist : in sehr vielen fällen werden diese verfahren auf kosten der steuerzahler durchgeführt, da die klage-führenden frauen ( durch die trennungs-sitiation ) leider nicht in der lage sind diese kosten selbst zu tragen, und daher verfahrens-kosten-hilfe beantragen und zu recht auch bekommen. daraus hat sich inzwischen eine regelrechte "mafia" gebildet bestehend aus familienrichtern,rechtsanwälte n, verfahrensbeiständen, jugendamt, kinderheimen, mutter-kind-einrichtungen, gutachtern usw.
diese verflechtungen, die noch nicht mal geleugnet werden führen zu gegenseitigen abhängigkeiten auch in finanzieller hinsicht, die einem objektiven verfahren leider im wege stehen. in münchen zum beispiel ist man "stolz" darauf, dass die familiengerichte die gutachter und verfahrensbeistände zusammen mit jugendämtern und kinderheimbetreibern zusammen an einen tisch gebracht hat und man praktiziert diesen "münchener weg" , bei dem die "finanziellen nutzniesser" von streit und inobhutnahme mit jugendamt und familienrichtern per du sind.
wie soll bei diesem "münchener weg" ein unabhängiges und für die kinder und deren eltern faires verfahren durchgeführt werden ?
auch darüber sollte man nachdenken ........und nicht allen müttern deren kinder vom jugendamt in obhut genommen werden vorwerfen : das wird schon seinen grund haben......denn manchmal ist der einzige grund : ein heimplatz muss besetzt werden, und es gibt gerade keinen gerechtfertigten fall...aber der liebe "fritz" soll ja auch leben, und der gutachter braucht auch gerade einen auftrag, und bezahlen tuts der doofe steuerzahler.......das ist leider wirklich so. ich will noch nicht mal das wort korruption, dass sich hier aufdrängt, in den mund nehmen, da ich es nicht beweisen kann, aber einiges an gegenseitiger "gefälligkeit" spielt hier durchaus eine rolle.
die richter,rechtsanwälte,gutachte r,jugendamts-mitarbeiter,heimbetreiber und verfahrens-beistände müssen ein ganzes berufsleben immer wieder mit den gleichen gegenübern über das schicksal von eltern und kindern "richten" .......und man möchte im nächsten verfahren doch nicht auf einen "verärgerten" gegenüber treffen, also "verscherzt" man es sich nicht mit denen, mit denen man auch noch regelmäßig am "runden tisch" zusammensitzt.
das dies menschlich nachvollziehbar ist, hilft den betroffenen eltern und vor allem deren kindern leider wenig....denn ihr leidensweg endet zumeist erst nach mindestens 3 instanzen, denn erst die richter in oberlandesgerichten sind dann wirklich unabhängig in ihren entscheidungen.
bitte denkt darüber einmal nach....bevor ihr der nächsten betroffenen mutter sagt : das jugendamt weiss schon wass es tut
und auch wenn ein haushalt nicht täglich wie geleckt aussieht....oder eine mutter piercings und tatoos hat.....ein vater eine vorstrafe .....oder die ganze familie von hartz4 lebt........all diese äusserlichkeiten bedeuten nicht sofort zwangsläufig das ein kind in deren haushalt nicht glücklich und ohne gefährdung seines kindeswohls aufwachsen kann
freundlichen gruß
ein mannmitkopf