Komischer Anwalt!
Hi!
Ersteinmal scheinst du einen komischen Anwalt gehabt zu haben!
Denn ich bin z.B. auf Strafrecht spaziallisiert und hatte ich Familienrecht nicht die beste Note, aber diese Frage kann selbst ich dir erklären ;) Das sollte wohl auch jeder können, der sein erstes Jur. Staatsexamen bestanden hat! (dafür muss man es nämlich auch wissen!)
im Übrigen auch ganz leicht im BGB nachzulesen (1741ff)
demnach ist es so:
Erstmal muss du die VORAUSSETZUNGEN für eine Adoption erfüllen.
In Deutschland ist es so, dass du ein bestimmtes Einkommen haben muss.
Und dann sieht es so aus, wenn du Verheiratet bist, dann muss du mindestens 21 Jahre alt sein und dein Ehegatte muss mindestens 25 Jahre alt sein um ein Kind adoptieren zu können.
Wenn du nicht verheiratet bist muss du mindestens 25 Jahre alt sein.
Da du erst 19 bist, kannst du also so oder so nicht adoptieren - sorry.
Bei der Adoption von Volljährigen gibt es sowieso noch andere Punkte die beachtet werden müssen. Derjenige muss Volljährig aber noch unter 21 Jahren sein.
Desweiteren muss die Adoption sittlich gerechtfertigt sein.
Das ist z.B. der Fall, wenn eine Eltern- Kind Beziehung besteht oder zu erwarten wäre dass diese noch entstehen kann (was bei euch wohl kaum zu erwarten wäre).
Außerdem ist keine Volladoption möglich, d.h. durch die Adoption wird kein Verwandschaftsverhältnis zu den Familienmitgliedern des adoptierenden geschaffen und das vorherige Verwandschaftsverhältnis des Adoptierten bleibt bestehen. Somit bleiben Unterhaltzahlungsansprüche und Erbfolge bestehen.
Wie gesagt, so wie du es schilderst, ist es auf keinen Fall möglich.