elkan_12840754:roll:
lt. Kuppelgesetz : ja
ist diese Bezahlung vorher nicht einkassiert, kann sie gerichtlich nicht geltend gemacht werden ..... und das zu beiden Seiten ..... das heißt : bezahle ich für diese Art Lebenshilfe und habe keinen Erfolg, ist es , außer bei vorsätzlichem Betrug ( was nachgewiesen werden muss), nicht möglich, das Geld zurück zu klagen.
... bekommst Du eine erfolgreiche Lebenshilfe auf diesem Level und bezahlst dann nicht, ist es nicht fruchtbar, das Honorar bei Dir einzuklagen.
und das bei allen Leistungen, die unter das Kuppelgesetz fallen.
Genau aus dem Grund haben irgendwann Ehevermittler und Co Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Vielleicht bietet das horizontale Gewerbe so etwas auch an, doch das entzieht sich auch meiner Kenntnis.