Hallo nochmal,
grundsätzlich werde ich meinem Partner natürlich nicht in den Rücken fallen, unabhängig um welches Vergehen es geht.
Bei einem absolut schweren Vergehen würde das evtl. anders aussehen, aber davon sind wir hier weit entfernt.
Ich war dabei und wir haben beide den Aufprall bemerkt. Jetzt tut uns unsere Reaktion auch leid, aber darum geht es jetzt nicht mehr, da der Schaden behoben ist.
Es geht nun noch darum, ob es ein bewußtes oder unbewußtes Entfernen vom Unfallort war.
Mein Partner möchte unbedingt bei seiner ursprünglichen Aussage bleiben, er zwingt mich zu nichts, aber es ist völlig logisch dass wir zusammenhalten.
Der Gesetzgeber sagt, es ist unzumutbar, zu erzwingen, gegen ein direktes Familienmitglied auszusagen.
Grund: der Familienfrieden soll nicht gefährdet werden und die persönliche Zwangslage soll vermieden werden.
Also es geht nicht um die strafrechtliche Konsequenz, unabhängig ob es nur eine geringe Strafe gibt etc., es geht um das Aussgen gegen einen engen Vertrauten, evtl. sogar (wie bei mir) im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Partner.
Und nebenbei:
Ich bin als unverheiratete Partnerin noch abhängiger als eine Ehefrau, aufgrund fehlender Unterhaltsansprüche etc...,
eine erzwungene Aussage wäre deshalb in meinem fall u.U. noch fataler.