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Sicherlich hat jeder so eigene Vorstellungen von Verhältnismäßigkeiten und wenn du diese Reaktion von Marie2710 für richtig hälst, möchte ich nicht wissen, in welchem Umfeld du verbringen musst.
Eine Entscheidung, ob was eine Körperverletzung und eine nicht verhältnismäßige Reaktion ist, trifft zum Glück nicht irgendjemand, wie es gerade seinen Vorstellungen entspricht, sondern ein Gericht. In einer Notwehrsituation muss das Opfer das mildeste von allen geeigneten Mitteln zur Abwehr des Angriffs wählen. Eine Watsche mit der flachen Hand ins Gesicht ist bedeutend milder als ein Tritt in die Geschlechtsteile. Auch bei der Bestrafung ist dies ersichtlich, so wird eine Ohrfeige als Beleidigung gezählt und der Tritt in die Weichteile als Körperverletzung.
Du kannst Marie2710 gerne weiter bestärken, dass sie sich nicht gefallen lässt, wenn man sie ungefragt berührt. Aber sei bitte vorsichtig, dass du es befürwortest, andere zu Straftaten und unverhältnismäßigen Gewaltausbrüchen zu bestärken.
Wie user1147 soch angesprochen hat, eine solche Reaktion kann die Handgreiflichkeiten eskalieren. Und der beste Kampf ist immer der, der nicht passiert.